Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers
in Mahlspüren i.T. und Seelfingen
Stockach, 25.03.2021 / Bei einer Routinebeprobung im Wassernetz des Versorgungsgebietes Mahlspüren i.T. und Seelfingen ist eine Grenzwertüberschreitung einer mikrobiologischen Bakterie an einer Probeentnahmestelle festgestellt worden. Aus diesem Grund wird ab sofort in Rücksprache und auf Anordnung des Gesundheitsamtes als Vorsichtsmaßnahme ein Abkochgebot ausgesprochen. Weitere Nachproben werden aktuell entnommen, das Ortsnetz wird gespült und ab heute Nachmittag zusätzlich gechlort. Der in der Trinkwasserverordnung genannte Grenzwert für Chlor wird dabei eingehalten. Das zugesetzte Chlor ist gesundheitlich unbedenklich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser in Mahlspüren im Tal und in Seelfingen aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nur abgekocht verwendet werden. Uneingeschränkt nutzbar ist das Leitungswasser für andere Zwecke, wie z. B. Duschen, Wäschewaschen oder Spülmaschine (Programm mit höchster Temperatur).
„Davon betroffen ist das Ortsnetz von Seelfingen und Mahlspüren im Tal. Die Dauer für das Abkochgebot und die Chlorung kann derzeit nicht abgeschätzt werden, mindestens jedoch bis die Probenergebnisse aus der Nachbeprobung am Samstag, 27.03.2021 vorliegen“, sagt Wassermeister Martin Gau.
Die Bevölkerung in Seelfingen und Mahlspüren i.T. wird heute im Laufe des Nachmittags durch einen Wurfzettel an jeden Haushalt informiert. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres. Bei Aufhebung informieren die Stadtwerke die Einwohner und die Presse.
Pressespiegel:
Südkurier Online am 25.03.2021, Bürger in Mahlspüren im Tal und Seelfingen müssen Trinkwasser abkochen, weil Bakterien-Grenzwert überschritten ist