Beschlossene Maßnahmen der Entlastungsstufe zwei der Bundesregierung
Die Entlastungsstufe zwei enthält die Gas-, Strom- und Wärmepreisbremsen. Damit sollen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Am 15. Dezember 2022 wurden die Gesetzesentwürfe für eine Gas-, Strom- und Wärmepreisbremse durch den Bundestag beschlossen. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat diesen zugestimmt.
Detaillierte Informationen zur Funktionsweise und Umsetzung der Preisbremsen erfahren Sie auf dieser Seite.