Marktstammdatenregister
Besitzer müssen Solaranlagen registrieren
Wichtig für alle Betreiber einer Stromerzeugungsanlage: Bis zum 31. Januar 2021 müssen die betriebenen Anlagen im Webportal des Marktstammdatenregisters registriert werden, sonst folgt ein Auszahlungsstopp der Einspeisevergütungen nach EEG bzw. KWKG.
Die Anlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) angemeldet werden. Jede Photovoltaik-Anlage, jeder Stromspeicher und jede Kraft-Wärme-Anlage ist im Marktstammdatenregister einzeln zu erfassen. Vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Anlagen und Stromspeicher müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein; danach in Betrieb genommene Anlagen bereits einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Die Grunddaten für die Registrierung sind aus dem Stromeinspeisungsvertrag und der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur zu entnehmen und im Marktstammdatenregister einzutragen.
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass nur der Betreiber selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Registrierung im Marktstammdatenregister vornehmen kann. Die Stadtwerke Stockach können die Registrierung nicht übernehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de oder unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/.