Umsatzsteuersenkung
Steuersenkung für Energiekunden
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen, die Umsatzsteuer befristet vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 abzusenken. Der volle Umsatzsteuersatz wird dabei von 19 auf 16 Prozent, der verminderte von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Was bedeutet das für die Kunden der Stadtwerke Stockach?
Kunden mit Energielieferverträgen (Strom, Gas, Wasser, Wärme) profitieren automatisch von der Umsatzsteuersenkung und müssen dafür nicht selbst aktiv werden.
Den steuerlichen Vorteil geben wir an unsere Kunden weiter. Der gesenkte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresrechnungen (Rechnungsstellung Anfang 2021) automatisch berücksichtigt. Die monatlichen Abschläge ändern sich nicht. Vielmehr werden zu viel entrichtete Abschlagszahlungen am Jahresende zurückerstattet.
Eine Ablesung zum 30. Juni wird nicht durchgeführt.