THG-Prämie

Sie fahren ein E-Fahrzeug? Ihr Beitrag für den Klimaschutz wird jetzt belohnt. Erhalten Sie Ihre Geldprämie durch die Vermarktung Ihrer THG-Quote:

Wir bieten Ihnen die THG-Prämie in Höhe von 75 € pro Fahrzeug an.

Weitere Infos unter: info@stadtwerke-stockach.de

Wieso erhalte ich Geld?

E-Fahrzeuge stossen beim Fahren keine Treibhausgase aus. Seit Januar 2022 können Sie als Halter eines solchen Fahrzeugs die eingesparten Emissionen über einen zuverlässigen Partner an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.

Jetzt Prämie für Ihr E-Fahrzeug bei den Stadtwerken Stockach beantragen

Fragen und Antworten

Die 2015 eingeführte Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) ist ein Klimaschutz-Instrument, das darauf abzielt, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und dadurch klimaschädliche CO2 Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Auf der einen Seite stehen die Mineralölunternehmen: Der Gesetzgeber gibt vor, wie viel Tonnen CO2 ein Mineralölunternehmen emittieren darf. Wird dieser Referenzwert überschritten, muss das Mineralölunternehmen eine Strafzahlung tätigen. Auf der anderen Seite stehen die E-Fahrzeuge: Diese stoßen weniger CO2-Emissionen aus, als vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Mineralölunternehmen können die Differenz mit den eingesparten Emissionen der E-Fahrzeuge ausgleichen und somit Strafzahlungen vermeiden.

Seit Januar 2022 können E-Fahrzeughalter von der THG-Quote profitieren und mit ihrem E-Fahrzeug Geld verdienen, indem sie die eingesparten CO2-Emissionen Ihres E-Fahrzeugs an die Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. Die Idee dahinter ist, dass damit alternative klimaschonende Antriebsarten (z.B. E-Mobilität) gefördert werden und die dafür anfallenden Kosten auf die Mineralölindustrie umverteilt werden sollen.

Die THG-Quote dient somit der Minderung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor und trägt zum Erreichen der Klimaschutzziele bei.

Sie müssen entweder selbst der Halter laut Fahrzeugschein sein oder unter Vollmacht des Halters den Antrag zur Vermarktung der THG Quote bei uns stellen. Dies gilt auch für Leasing E-Fahrzeuge. Maßgeblich für die Bescheinigung Ihrer THG Quote ist der Eintrag „Elektro“ im Feld P.3 Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Sowohl private als auch gewerbliche Fahrzeughalter können von der THG-Quote profitieren.

Damit die E-Fahrzeughalter die Prämie jährlich erhalten, müssen sie immer anhand des Fahrzeugscheins nachweisen, dass sie weiterhin der Halter des E-Fahrzeugs sind.

Nein. Sie können bei uns auch die THG-Quote beantragen, wenn Sie nicht unser Kunde sind. Als Strom-, Gas- oder Wärmekunde der Stadtwerke Stockach profitieren Sie jedoch von einer höheren Prämie.

Für alle zugelassenen vollelektrischen Fahrzeuge (BEV) ist die Beantragung möglich:

  • E-Autos
  • E-Zweiräder über 45 km/h (z.B. Roller, Motorrad)
  • E-Nutzfahrzeuge in der Bau- und Landwirtschaft
  • Elektrotransporter
  • E-Busse

Plug-in-Hybrid-, Verbrenner-, Erdgas- oder Wasserstofffahrzeuge sind ausgeschlossen.
Sie können in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ganz leicht prüfen, ob Sie von der THG-Quotenprämie profitieren können, im Feld P.3 muss „Elektro“ vermerkt sein.

Ja, Sie können Ihre E-Firmenfahrzeuge zum THG-Quotenhandel bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Wichtig ist, dass der Antragsteller und der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Fahrzeughalter identisch sind. Bitte geben Sie bei der Registrierung die gewerbliche Nutzung der Fahrzeuge an, da sich die Umsatzsteuer auf den auszuzahlenden Betrag auswirkt.

Ja. Wichtig ist auch beim Leasingfahrzeug, dass es sich um ein vollelektrisches Fahrzeug handelt und dass Sie als Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen sind. (Siehe „Was benötige ich für die Registrierung“)

Beim Neuwagen spielt das keine Rolle, Sie bekommen einmal im Jahr immer die volle Prämie für das E-Fahrzeug. Dies gilt beim Kauf eines Gebrauchtwagens nur dann, wenn der Vorbesitzer für das laufende Kalenderjahr noch keine THG-Quotenprämie geltend gemacht hat. Bitte klären Sie das mit dem Vorbesitzer Ihres E-Fahrzeugs, bevor Sie Ihren Antrag bei uns einreichen. Andernfalls können Sie die Prämie erst ab dem folgenden Kalenderjahr erhalten.

Ja. Sie können die THG-Quote auch für mehrere E-Fahrzeuge beantragen.

Nein. Sie benötigen keine eigene Ladestation. Ihre eingesparten CO2-Emissionen werden wir über einen pauschalen Wert einreichen. Dieser ist unabhängig von Ihrem „getankten“ Strom oder den gefahrenen Kilometern.

Für die vollständige Registrierung werden folgende Informationen und Nachweise benötigt:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu Ihrem E-Fahrzeug
    (bitte die Vorder- und Rückseite gut lesbar als Foto oder Scan im Format .jpg oder .pdf über das Registrierungsformular hochladen)
  • Ihre Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN), um die Gutschrift der THG-Quote an Sie auszahlen zu können

Ihre Daten sind sicher. Die Übertragung und Verarbeitung erfolgt verschlüsselt nach höchsten Standards in Deutschland. Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung Ihres Antrages verwendet. Wir nutzen Ihre Angaben und Unterlagen nur dazu, Ihre THG-Quoten beim Umweltbundesministerium geltend zu machen, diese weiter zu vermarkten und die Prämie an Sie zu vergüten.

Wir setzen hohe Ansprüche an den Datenschutz und sind DSGVO-konform. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Stadtwerke Stockach arbeiten für den THG-Quotenhandel mit dem Dienstleister NYNEX. eAutoCash ist ein Produkt der NYNEX satellite OHG

Beim THG-Quotenhandel verbindet Nynex die maximale Prozesseffizienz mit der Softwarekompetenz. Gleichzeitig werden die Erlöse der THG-Quote zur Pflanzung von Bäumen mittels des Partners plant-my-tree verwendet. 1.000 Bäume sind bereits gepflanzt worden! 100.000 sind das Ziel.

Für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein.

Fahrzeug ist…Steuerliche Beurteilung
BetriebsvermögenErhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.
PrivatvermögenDer Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.
DienstwagenBei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer:innen ist regelmäßig der*die Arbeitgeber*in der*die Fahrzeughalter:in. Die Prämie steht daher im Regelfall dem*der Arbeitgeber:in zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für den*die Arbeitnehmer:in ergeben sich dann nicht.

Für Privatpersonen ist das Handeln mit den Zertifikaten nicht vorgesehen. Sie verfügen über ein zu geringes Volumen von THG-Quoten, um diese vermarkten zu können. Die Quoten werden in Mengen von hunderttausenden Tonnen CO2 gehandelt. Die Quoten einzelner Personen müssen daher gebündelt werden, um große Handelsmengen zu erreichen.