Wichtige Information zur Umsetzung der Preisbremsen
Stockach, 27.02.2023 – Aufgrund der Energiekrise hat die Bundesregierung die Gas-, Strom- und Wärmepreisbremsen als Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Diese greifen ab März 2023 und werden rückwirkend für Januar und Februar berücksichtigt.
Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsgruppenberechtigten Kunden vor dem 1. März 2023 über die Entlastungsbeiträge informiert werden und die entsprechende Entlastung im März vorgenommen wird.
Die Stadtwerke Stockach arbeiten derzeit, wie viele andere Stadtwerke, gemeinsam mit IT-Dienstleistern mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Dabei muss eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden, wodurch ein erheblicher Anpassungsaufwand der Abrechnungsprogramme entsteht. Durch diese notwendige Umstellung der IT-Prozesse und die kapazitativen Grenzen kommt es zu einer Verzögerung bei dem Versand der Informationsschreiben an unsere Kunden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Stadtwerke Kunden können sich sicher sein: Sie werden Ihre Entlastung selbstverständlich in voller Höhe nach den gesetzlichen Vorgaben erhalten.
Dafür müssen Sie nichts tun. Wir informieren Sie so bald wie möglich mit einem persönlichen Informationsschreiben über die geänderte Höhe Ihres Abschlags.
Weitere Informationen zur Umsetzung der Preisbremsen finden Sie auf unserer Website unter www.stadtwerke-stockach.de/energiekrise.
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