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Fragen und Antworten (FAQ)

Welche Vorteile bietet eine Ladestation für E-Fahrzeuge?

Mit der Entwicklung immer leistungsfähigerer Akkus steigen auch die Anforderungen an die Ladesysteme. Das Aufladen an einer konventionellen Haushaltssteckdose genügt längst nicht mehr und hat weitestgehend ausgedient. Vorteile einer privaten Ladestation:

  • Hohe Ladeleistung
  • Schnelles Aufladen
  • Sicher und komfortabel
  • günstigere Strompreise als an öffentlichen Ladestationen
    (z.B. unser Ladestrom Stockach e-MobilStrom Öko mit Preisgarantie)
  • Rund um die Uhr für Sie verfügbar

 

Zuletzt aktualisiert am 06.10.2021 von Sven Müller.

Wie schnell kann ich mein Fahrzeug aufladen?

Die Ladezeit wird hauptsächlich durch die Ladeleistung Ihres E-Fahrzeuges und der Ladestation sowie durch die Akkukapazität bestimmt. Die Ladeleistung wird in Kilowatt (kW), die Akkukapazität in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Allgemein gilt, je größer die Ladeleistung der Ladestation und Ihres E-Fahrzeuges ist, umso kürzer ist die Ladezeit. Mit der vereinfachten Formel im folgenden Beispiel können Sie leicht einen Richtwert für die Ladezeit berechnen:

Ladezeit (h) = Akkukapazität (kWh) / Ladeleistung (kW)

Der tatsächliche Ladevorgang dauert in der Praxis meist länger, da noch weitere Faktoren die Ladezeit beeinflussen, zum Beispiel:
- Reduzierung der Ladeleistung, je mehr der Akku geladen ist
- im Fahrzeug verbaute Ladetechnik
- Akkuzustand
- Temperatur

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2021 von Stadtwerke Stockach.

Muss der Akku im E-Fahrzeug immer vollgeladen werden?

Nein, das vollständige Laden ist nicht notwendig. Der ideale Ladezustand liegt zwischen 20 und 80 Prozent der Akkukapazität.

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2021 von Stadtwerke Stockach.

Welche Ladestecker kann ich verwenden?

Der passende Stecker ist die Schnittstelle zwischen Ihrem E-Fahrzeug und der Ladestation. In Europa hat sich inzwischen der Stecker Typ 2 als Standard für private Ladestationen durchgesetzt. Der Schukostecker für die konventionelle Haushaltssteckdose hat inzwischen ausgedient.

Stecker Typ 1 Stecker Typ 1:
Der einphasige Stecker wird vor allem noch bei älteren asiatischen und nordamerikanischen E-Fahrzeugen genutzt. E-Fahrzeuge mit Stecker Typ 1 können über einen Adapter auch an Ladestationen für Stecker Typ 2 problemlos geladen werden. Die maximale Ladeleistung mit Wechselstrom (AC) beträgt 7,2 kW.
Stecker Typ 2 Stecker Typ 2:
Mit maximal 43 kW und Wechselstrom (AC) ermöglichen die dreiphasigen Stecker ein deutlich schnelleres Laden. Einen modifizierten Stecker Typ 2 verwendet Tesla für seine Supercharger (ca. 120 kW), allerdings nur für eigene Fahrzeuge.
CCS-Stecker CCS-Stecker (Combined Charging System)
Der CSS-Stecker, auch Combo-2-Stecker genannt, besitzt neben einem Typ 2-Anschluss zwei zusätzliche Kontakte für das schnelle Aufladen mit Gleichstrom (DC). Üblich ist derzeit eine Ladeleistung bis 50 kW, technisch sind auch deutlich höhere Leistungen bis 350 und sogar 450 kW möglich. Der CSS-Stecker wird sich in Europa als Standard für die Schnellladung mit Gleichstrom etablieren, unterstützt aber auch das Laden Wechselstrom (AC).

 

Zuletzt aktualisiert am 06.10.2021 von Stadtwerke Stockach.

Bieten die Stadtwerke Stockach auch die Installation von Ladestationen an?

Ja, auf Wunsch können wir die Installation Ihrer Ladestation in Zusammenarbeit mit unserem qualifizierten Elektrofachunternehmen anbieten. Unser Partnerunternehmen kennt die technischen und rechtlichen Anforderungen an die Installation einer Ladestation und kann beurteilen, ob Anpassungen in Ihrer Elektroinstallation erforderlich sind.

Nutzen Sie am besten unseren Vorab-Installationscheck für 39 € brutto. Die Kosten werden Ihnen bei Beauftragung einer Ladestation inklusive Installation gutgeschrieben.

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2021 von Sven Müller.

Muss ich eine Ladestation vor der Installation beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, eine Ladestation muss immer beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Beträgt die Ladeleistung über 3,6 kVA, ist die Ladestation zudem genehmigungspflichtig. Das trifft auf die meisten Wallboxen zu. Der Netzbetreiber prüft dabei, ob die Anschlussleitung für Ihre Ladestation ausreichend dimensioniert ist. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie Ihre Ladestation sicher und mit der vollen Leistung nutzen können.

In Stockach und den Ortsteilen sind die Stadtwerke Stockach Ihr zuständiger Netzbetreiber und Ansprechpartner.

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2021 von Sven Müller.

Kann ich bei den Stadtwerken Stockach speziellen Ladestrom beziehen?

Ja, für Ihre Ladestation bieten wir einen speziellen Ökostromtarif Stockach e-MobilStrom Öko mit 12 Monaten Preisgarantie an. Damit laden Sie Ihr E-Fahrzeug nicht nur günstiger, sondern Sie fahren auch ganz im Sinne der Elektromobilität CO2-frei. Alles was Sie benötigen, ist ein eigener Stromzähler für Ihre Ladestation.

Wir informieren Sie gern, sprechen Sie uns an: 07771 915-700!

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2021 von Sven Müller.

Umzug oder Anbieterwechsel

Welche Gebiete werden von den Stadtwerken Stockach beliefert?

Die Stadtwerke Stockach liefern Strom und Gas innerhalb von Baden-Württemberg, Wasser in Stockach einschließlich Ortsteile.

Zuletzt aktualisiert am 26.07.2018 von Stadtwerke Stockach.

Was muss ich tun, damit ich von den Stadtwerken Stockach versorgt werde?

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich, per E-Mail oder persönlich

  • Ihren Namen, Vornamen, die Straße, Hausnummer, ggf. die abweichende Rechnungsanschrift;
  • die Zählernummer und den Stand von Ihrem Strom-, Gas- und Wasserzähler;
  • das Einzugsdatum bzw. Datum der Schlüsselübergabe
  • die Anschrift Ihres neuen Vermieters mit.


Wenn Sie aus der bisherigen Wohnung ausziehen, benötigen wir

  • Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer (falls vorhanden), die Straße und Hausnummer der bisherigen Wohnung;
  • Ihre neue Adresse;
  • die Zählernummer und den Stand von Ihrem Strom-, Gas- und Wasserzähler;
  • das Auszugsdatum bzw. Datum der Schlüsselübergabe;
  • den Nachmieter bzw. Vermieter der bisherigen Wohnung.

Zuletzt aktualisiert am 11.02.2019 von Stadtwerke Stockach.

Wo finde ich die Zähler und die Zählernummern?

Ihre Zähler finden Sie in der Regel im Keller. Die Zählernummern sind auf den Zählern selbst angebracht und stehen in den Vertragsdokumenten oder Abrechnungen.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Stadtwerke Stockach.

Wann muss ich meinen Umzug melden?

Idealerweise melden Sie Ihren Umzug vor der Schlüsselübergabe, spätestens jedoch 4 Wochen nach Ihrem Umzug. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist melden, dann steht einer übergangslosen Ummeldung nichts im Wege.

Zuletzt aktualisiert am 26.07.2018 von Stadtwerke Stockach.

Was muss ich beim Lieferantenwechsel für Strom und Gas beachten?

Der Wechsel zu den Stadtwerken Stockach ist ganz einfach. Sie erteilen uns mit dem Strom- bzw. Gaslieferungsvertrag die Vollmacht, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter vornehmen zu dürfen. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Der Wechsel erfolgt je nach Laufzeit Ihres bisherigen Lieferungsvertrages zum gewünschten bzw. nächstmöglichen Termin. (Tipp für Haushaltskunden: Ihr bisheriger Anbieter ist verpflichtet, die Vertragslaufzeit auf der Rechnung anzudrucken!)

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Abschlag und Abrechnung

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Ihren Abschlag errechnen wir auf Basis Ihres Tarifs und Ihres angegebenen oder letztjährigen Jahresverbrauchs. Die daraus errechneten jährlichen Kosten werden durch 12 geteilt, woraus sich der monatliche Abschlag ergibt.

Jedes Jahr werden 11 monatliche Abschläge (von März bis Januar) für Ihre Strom-, Gas- und Wasserversorgung berechnet. Ihre monatlichen Abschläge zahlen Sie rückwirkend spätestens am 1. des Folgemonats. Den Abschlagsbetrag und die Fälligkeiten finden Sie auf der Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung. Für den 12. Monat zahlen Sie keinen separaten Abschlag, wir erheben diesen Betrag mit der Jahresabrechnung.

Bei der Jahresabrechnung werden Ihre Jahreskosten und Ihre geleisteten Abschläge verglichen. Bei einer Differenz werden Ihre zukünftigen Abschläge automatisch angepasst. Unser Ziel ist es, dass möglichst keine Nachzahlungen für Sie entstehen.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wie kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern?

Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, passen Sie am besten Ihren Abschlag an. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt zu unserem Team Kundenservice auf. Oder nutzen Sie ganz einfach unser Kunden-Portal.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2019 von Sven Müller.

Wer liest den Zählerstand für die Abrechnung ab?

Für die Jahresabrechnung sind unsere erfahrenen Zählerableser von Mitte November bis Ende Dezember in der Kernstadt und in den Stadtteilen von Stockach unterwegs, um Ihre Verbrauchswerte für Strom, Gas und Wasser zu erfassen. Wenn Sie außerhalb von Stockach wohnen, schicken wir Ihnen eine Mitteilungskarte zu. Sie können uns ihre abgelesenen Zählerstände per Mitteilungskarte, E-Mail oder online über unsere Webseite übermitteln.

Für unterjährige Zählerablesungen (z.B. für einen Umzug, Anbieterwechsel, etc.) bitten wir Sie per Post um eine eigene Zählerablesung. Alternativ können Sie uns Ihre Zählerstände auch online über unsere Webseite mitteilen.

Zu Ihrer Sicherheit:
Alle Ableser der Stadtwerke Stockach können grundsätzlich einen Dienstausweis vorzeigen. Die Ableser sind nicht berechtigt, Geld von Kunden entgegenzunehmen oder Bankdaten zu erfragen. Im Zweifelsfalle können Sie bei den Stadtwerken Stockach anrufen. Dort sind alle Ableser namentlich bekannt: 07771 / 915 610.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2019 von Sven Müller.

Und wenn mich der Ableser nicht antrifft?

Ganz einfach: Wir hinterlassen bei Ihnen eine Mitteilungskarte, auf der Sie Ihre Zählerstände selbst eintragen und uns anschließend portofrei zusenden können. Oder Sie melden uns Ihre Zählerstände telefonisch unter 07771 / 915 610, per Fax an die 07771 / 915 333, per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-stockach.de oder unter www.stadtwerke-stockach.de.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?

Der Strom-, Gas- und Wasserverbrauch wird jährlich mit Stichtag 31.12. abgerechnet.
Die Abrechnung wird Ihnen in der Regel Anfang Februar per Post zugesandt.
Eine ausführliche Erläuterung der Abrechnung erhalten Sie hier: Weiter...

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Die für Sie einfachste und bequemste Zahlungsweise ist die Abbuchung. Mit einem von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandat übernehmen wir die komplette Zahlungsabwicklung für Sie und buchen fällige Beträge zu den mitgeteilten Zahlungsterminen von Ihrem Konto ab. Nachteile entstehen Ihnen dabei keine. Ergibt sich aus der Jahresabrechnung ein Guthaben, überweisen wir den Betrag automatisch auf Ihr Konto.
Alternativ ist auch die Zahlung per Überweisung bzw. Dauerauftrag oder bar in unserem Kundenzentrum möglich.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

An wen wende ich mit Rückfragen zu meiner Rechnung?

Wir sind für Sie da:

Team Kundenservice
Telefon: 07771 915-700
Fax: 07771 915-333
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-stockach.de

Stadtwerke Stockach GmbH
Ablaßwiesen 8
78333 Stockach

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wie kann ich meinen Energieverbrauch senken?

Zum Beispiel durch

  • Modernisierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Austausch alter Elektrogeräte gegen energieeffiziente Geräte
  • moderne Wärmedämmung
  • eine Energieberatung der Energieagentur

Zum Auffinden von Stromfressern bieten die Stadtwerke Stockach Ihren Stromkunden den kostenlosen Verleih von Stromüberwachungsgeräten an.

Mehr Informationen unter Energieberatung.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Alles Wissenswerte zu unseren Strom- und Gasangeboten

Was sind Grund- und Verbrauchspreis?

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale. Der Verbrauchspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie und wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen? (Stand 2023)

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen 24,75 %
  • Netzentgelte inkl. Mesststellenbetrieb 19,00 %
  • Vertriebs- und Beschaffungskosten 56,25 %

(Bsp. Angaben errechnet am Tarif SparStrom Öko12 ET mit 3.500 kWh p. a.)

Das Kuchendiagramm zeigt, wie sich der Strompreis für 2023 zusammensetzt.

Zuletzt aktualisiert am 07.02.2023 von Sven Müller.

Bekomme ich auch Ökostrom?

Die Stadtwerke Stockach haben sich bewusst für einen Umstieg auf Ökostrom entschieden. Seit 01.01.2013 erhalten alle Tarifkunden der Stadtwerke Stockach 100 % Ökostrom und leisten so gemeinsam mit uns einen aktiven Beitrag zur Energiewende.

Insbesondere für uns als regionales Unternehmen spielen die soziale Verantwortung und der sinnvolle Umgang mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt gegenüber den nächsten Generationen eine große Rolle. Dieser Verantwortung stellen wir uns gerne und gehen beim Umstieg auf erneuerbare Energien aktiv voran.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wie setzt sich mein Gaspreis zusammen? (Stand 2023)

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen: 28,30 %
  • Netzentgelte für Netzausbau, Leitungen, Anschlüsse: 11,10 %
  • Vertriebs- und Beschaffungskosten: 60,60 %

(Bsp. Angaben errechnet am Tarif Stockach BasisGas mit 18.000 kWh p. a.)

Das Kuchendiagramm zeigt, wie sich der Gaspreis für 2023 zusammensetzt.

Zuletzt aktualisiert am 08.02.2023 von Sven Müller.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Unsere Angebote Stockach SparStrom Öko12 und Stockach FixGas 12 haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.

Der Grundversorgungsvertrag für Stockach BasisStrom Öko und Stockach FixGas kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 18.01.2022 von Sven Müller.

Bekomme ich eine Preisgarantie?

Wenn Sie sich für unsere Angebote Stockach SparStrom Öko12 und Stockach FixGas 12 entscheiden, erhalten Sie von uns eine Preisgarantie für die gesamte Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet für Sie 12 Monate stabile und kalkulierbare Strom- und Gaskosten.
In den Preisen enthaltene Steuern, Abgaben und Umlagen können von uns nicht beeinflusst werden und sind daher von der Preisgarantie ausgenommen.

Zuletzt aktualisiert am 18.01.2022 von Sven Müller.

Was bieten die Stadtwerke Stockach ihren Kunden neben der Energielieferung? Wie unterscheidet sich das Angebot der Stadtwerke Stockach von dem anderer Anbieter?

  • Persönliche Vor-Ort-Beratung: Wir kennen unsere Kunden und ihre Bedürfnisse (kein anonymes Callcenter)
  • Umfassendes Angebot aus einer Hand: Wir kümmern uns um Ihre Strom-, Gas- und Wasserversorgung und liefern alle drei Sparten mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung (wenn gewünscht)
  • AKTIV-BONUS-Programm für unsere Kunden mit attraktiven Rabatten und Prämien
  • Regionales Unternehmen, Stadtwerke Stockach investieren in die Region - Beauftragung örtl. Dienstleister und Handwerker, Einkauf regionaler Produkte, Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort,
  • Städtisches Unternehmen (74,9%) - Gewinn kommt Stockacher Schulen, Kindergärten, Sportanlagen usw. zugute
  • Sicherheit für Kunden durch die kommunalen Gesellschafter
  • Zusätzliche Beiträge zur Wohn- und Standortqualität von Stockach durch den Breitbandausbau, den Betrieb von Bädern und Parkhaus.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Die wichtigsten Informationen auf einem Blick

Welche Vorteile bietet eine eigene Ladestation für Elektrofahrzeuge?

Leistungsstarke und intelligente Technik
Mit der Entwicklung immer leistungsfähigerer Akkus steigen auch die Anforderungen an die Ladesysteme. Das Aufladen an einer konventionellen Haushaltssteckdose genügt längst nicht mehr und hat weitestgehend ausgedient. Vorteile moderner Ladestationen:

  • Hohe Ladeleistung
  • Schnelles Aufladen
  • Sicher und komfortabel
  • Smarte Verwaltung, Lastmanagement
  • Home Energy Management Systems
  • Unabhängig von Ladestationen Dritter
  • günstige Strompreise

Steigert den Immobilienwert
Auch Vermieter und Wohnungsgesellschaften profitieren von Ladestationen. Sie macht die Immobilien für Bewohner attraktiver. Denn viele E-Fahrzeuge werden zu Hause geladen. Seit Oktober 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer sogar einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG).

Standort- und Wettbewerbsvorteile
Der Trend zum umweltfreundlichen E-Fahrzeug ist unübersehbar. Immer mehr Menschen fahren mit einem E-Fahrzeug zur Arbeit oder zum Geschäftstermin, zum Einkaufen oder mit zunehmender Reichweite der E-Fahrzeuge auch in den Urlaub. Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur ist für Gewerbeunternehmen, Städte und Gemeinden inzwischen genauso wichtig wie schnelles Internet.

Zuletzt aktualisiert am 17.09.2021 von Sven Müller.

Welche Ladestation ist für mich die Richtige?

Die Wahl der Ladestation ist abhängig vom Verwendungszweck. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie

  • Ladezeit
  • Standort
  • Größe
  • Benutzerfreundlichkeit
  • Bezahlungs- und Abrechnungsmöglichkeit
  • Kosten.

Soll Ihr E-Fahrzeug in der privaten Garage geladen werden, ist meist eine Wallbox mit einer Ladeleistung 11 bis 22 kW ausreichend. Für das Aufladen von Flotten- oder Mitarbeiterfahrzeugen in Unternehmen sind die Anforderungen an eine Ladestation höher. Hier bietet sich bereits zusätzlich ein Lademanagement mit Abrechnungsmöglichkeit an. Darüber hinaus eignen sich für den öffentlichen Einsatz leistungsstarke Schnellladestationen mit Bezahlsystem.

Wir haben für Sie die passende Ladestation im Angebot. Gern helfen wir Ihnen bei der Auswahl.

Zuletzt aktualisiert am 06.10.2021 von Sven Müller.

Wie schnell kann ich mein Fahrzeug aufladen?

Die Ladezeit wird hauptsächlich durch die Ladeleistung Ihres E-Fahrzeuges und der Ladestation sowie durch die Akkukapazität bestimmt. Die Ladeleistung wird in Kilowatt (kW), die Akkukapazität in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Allgemein gilt, je größer die Ladeleistung der Ladestation und Ihres E-Fahrzeuges ist, umso kürzer ist die Ladezeit. Mit der vereinfachten Formel im folgenden Beispiel können Sie leicht einen Richtwert für die Ladezeit berechnen:

Ladezeit (h) = Akkukapazität (kWh) / Ladeleistung (kW)

Der tatsächliche Ladevorgang dauert in der Praxis meist länger, da noch weitere Faktoren die Ladezeit beeinflussen, zum Beispiel:
- Reduzierung der Ladeleistung, je mehr der Akku geladen ist
- im Fahrzeug verbaute Ladetechnik
- Akkuzustand
- Temperatur

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2021 von Sven Müller.

Muss der Akku im E-Fahrzeug immer vollgeladen werden?

Nein, das vollständige Laden ist nicht notwendig. Der ideale Ladezustand liegt zwischen 20 und 80 Prozent der Akkukapazität. Wer für eine längere Fahrt die volle Akkuladung benötigt, sollte daher gleich nach dem Aufladen losfahren.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2021 von Sven Müller.

Bieten die Stadtwerke Stockach auch die Installation von Ladestationen an?

Ja, auf Wunsch können wir die Installation Ihrer Ladestation in Zusammenarbeit mit unserem qualifizierten Elektrofachunternehmen anbieten. Unser Partnerunternehmen kennt die technischen und rechtlichen Anforderungen an die Installation einer Ladestation und kann beurteilen, ob Anpassungen in Ihrer Elektroinstallation erforderlich sind.

Nutzen Sie am besten unseren Vorab-Installationscheck für 39 € brutto. Die Kosten werden Ihnen bei Beauftragung einer Ladestation inklusive Installation gutgeschrieben.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2021 von Sven Müller.

Kann ich bei den Stadtwerken Stockach speziellen Ladestrom beziehen?

Ja, für Ihre Ladestation bieten wir einen speziellen Ökostromtarif Stockach e-MobilStrom Öko mit 12 Monaten Preisgarantie an. Damit laden Sie Ihr E-Fahrzeug nicht nur günstiger, sondern Sie fahren auch ganz im Sinne der Elektromobilität CO2-frei. Alles was Sie benötigen, ist ein eigener Stromzähler für Ihre Ladestation.

Wir informieren Sie gern, sprechen Sie uns an: 07771 915-700!

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2021 von Sven Müller.

Muss ich eine Ladestationg vor der Installation beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, eine Ladestation muss immer beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Beträgt die Ladeleistung über 3,6 kVA, ist die Ladestation zudem genehmigungspflichtig. Das trifft auf die meisten Wallboxen zu. Der Netzbetreiber prüft dabei, ob die Anschlussleitung für Ihre Ladestation ausreichend dimensioniert ist. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie Ihre Ladestation sicher und mit der vollen Leistung nutzen können.

In Stockach und den Ortsteilen sind die Stadtwerke Stockach Ihr zuständiger Netzbetreiber und Ansprechpartner.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2021 von Sven Müller.

Was ist der Unterschied zwischen einer AC- und DC-Ladestation?

AC (Alternating Current) steht für Wechselstrom, DC (Direct Current) für Gleichstrom.

AC-Ladestationen liefern Wechselstrom zum E-Fahrzeug. Der Akku im Fahrzeug kann jedoch nur Gleichstrom aufnehmen. Daher muss der Wechselstrom aus der Ladestation vorher in Gleichstrom umgewandelt werden. Das geschieht über das On-Board-Ladesystem im E-Fahrzeug.

Beim DC-Laden wandelt die Ladestation den Wechselstrom in Gleichstrom um. Die Ladesysteme mit den Gleichrichtern sind in der DC-Ladestation integriert und ermöglichen eine weitaus höhere Ladeleistung als die On-Board-Systeme des Autos. Daher kann mit ihnen deutlich geladen werden.

Je nach Verwendungszweck bieten wir Ihnen AC- und DC-Ladestation an.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2021 von Sven Müller.

Welche Ladestecker kann ich verwenden?

Der passende Stecker ist die Schnittstelle zwischen Ihrem E-Fahrzeug und der Ladestation. In Europa haben sich inzwischen der Stecker Typ 2 zum Normalladen und der CCS-Stecker zum Schnellladen als Standard durchgesetzt. Daneben spielen noch weitere Steckertypen eine zumeist untergeordnete Rolle.

Stecker Typ 1 Stecker Typ 1:
Der einphasige Stecker wird vor allem noch bei älteren asiatischen und nordamerikanischen E-Fahrzeugen genutzt. Öffentliche Ladestationen dafür sind hierzulande selten zu finden. E-Fahrzeuge mit Stecker Typ 1 können über einen Adapter auch an Ladestationen für Stecker Typ 2 problemlos geladen werden. Die maximale Ladeleistung mit Wechselstrom (AC) beträgt 7,2 kW.
Stecker Typ 2 Stecker Typ 2:
Mit maximal 43 kW und Wechselstrom (AC) ermöglichen die dreiphasigen Stecker ein deutlich schnelleres Laden. Einen modifizierten Stecker Typ 2 verwendet Tesla für seine Supercharger (ca. 120 kW), allerdings nur für eigene Fahrzeuge.
CCS-Stecker CCS-Stecker (Combined Charging System)
Der CSS-Stecker, auch Combo-2-Stecker genannt, besitzt neben einem Typ 2-Anschluss zwei zusätzliche Kontakte für das schnelle Aufladen mit Gleichstrom (DC). Üblich ist derzeit eine Ladeleistung bis 50 kW, technisch sind auch deutlich höhere Leistungen bis 350 und sogar 450 kW möglich. Der CSS-Stecker wird sich in Europa als Standard für die Schnellladung mit Gleichstrom etablieren, unterstützt aber auch das Laden Wechselstrom (AC).
CHAdeMO-Stecker CHAdeMO-Stecker (Charge de Move)
Dieser Schnellladestecker ist der Standard für die meisten modernen japanischen Elektroautos. Das System aus Japan nutzt Gleichstrom (DC) und unterstützt schnelle Ladevorgänge mit 50 kW, an einigen Ladestationen auch mit 150 kW.
Schukostecker Schukostecker
Die Aufladung mit einem Schukostecker an einer konventionellen Haushaltssteckdose dauert mehrere Stunden, denn die maximale Ladeleistung beträgt nur 3,7 kW. Dauerhaft dürfen nur maximal 2,3 kW gezogen werden, um Überhitzungen und Kabelbrände zu vermeiden. Der Schukostecker dient daher nur zur Notladung, wenn keine andere Lademöglichkeit vorhanden ist.

 

Zuletzt aktualisiert am 06.10.2021 von Sven Müller.

Informationen zur Abwendung einer Liefersperre

Örtliche Hilfsangebote

Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung zwecks Nichtzahlung:

Caritasverband Singen-Hegau e.V.
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Konstanz
Diakonisches Werk Überlingen Stockach
• Fachberatungsstelle für Schuldenprävention und nachhaltige Entschuldung der D.G.V.

 

Zuletzt aktualisiert am 31.01.2023 von Stadtwerke Stockach.

Vorauszahlungssystem einrichten

Bevor wir Ihre Strom-/ Gaszufuhr abstellen, können wir Ihnen auch unseren Vorkassenzähler einbauen. Mit diesem lassen sich über Vorauskasse die laufenden Energiekosten decken und parallel der bisher aufgelaufene Forderungsbetrag tilgen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne oder schauen Sie sich hier die Vereinbarung zu unserem Vorkassenzähler an.

Zuletzt aktualisiert am 17.03.2022 von Stadtwerke Stockach.

Informationen zu Energieaudits und zu Energieberatungsdiensten

Kennen Sie bereits die Energieagentur Konstanz? Auch die Stadtwerke Stockach GmbH ist dort Gesellschafter. Es lohnt sich für Sie, von der kostenlosen Erstberatung der Energieagentur Konstanz Gebrauch zu machen. Die Berater der Energieagentur besprechen mit Ihnen gezielt, mit welchen Methoden Sie Energie sparen und damit Ihre Energiekosten verbessern.

Lesen Sie hier einfache und praktische Tipps, wie Sie Energie sparen, die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen können.

Zuletzt aktualisiert am 17.03.2022 von Stadtwerke Stockach.

Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung oder auf eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – gegebenenfalls ergänzend zu vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.

Zuletzt aktualisiert am 14.03.2022 von Stadtwerke Stockach.

Wie funktioniert die Abwendungsvereinbarung? 

Wie lässt sich eine drohende Liefersperre für Strom, Gas oder Wasser abwenden, wenn Kunden bereits die Androhung für eine Sperrung erhalten haben?

Mit einer "Abwendungsvereinbarung (gesetzlich geregelt im EnWG) kann  der grundversorgte Kunde vermeiden, ohne Strom, Gas oder Wasser dazusitzen. Dazu vereinbart der Kunde mit den Stadtwerken eine zinsfreie Ratenzahlung mit einem Ratenplan für bis zu 12 Monate. Die monatlichen Raten müssen allerdings pünktlich bezahlt werden, andernfalls kann der Energielieferant umgehend die Sperrung durchsetzen (die vier Wochen Frist zwischen Androhung und Ankündigung entfällt). Für Kunden in einem Sondertarif besteht kein Anspruch auf die "Abwendungsvereinbarung".

Zuletzt aktualisiert am 17.03.2022 von Stadtwerke Stockach.

Nahwärme

Was ist eine Nahwärmeversorgung?

Die Wärme wird in einer Heizzentrale produziert (separates Gebäude). Wichtigste Wärmequelle ist ein moderner Pelletskessel. Zusätzlich decken ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk die Grundlast und bei Bedarf ein Gaskessel die Spitzenlast ab. Von der Nahwärmehauptleitung wird ein Abzweig zu Ihrem Gebäude installiert. Hierzu werden Rohre im Erdreich verlegt und über eine Wandbohrung in das Gebäude geführt. Die Stadtwerke Stockach koordinieren Ihren Hausanschluss für Nahwärme mit den Anschlüssen für Strom, Wasser und Breitband (Glasfaser).

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wo wird Wärme produziert und wie kommt die Wärme zu Ihnen nach Hause?

Die Nahwärme versorgt mit einer Heizzentrale ein gesamtes Stadt-/Wohngebiet mit Wärmeenergie. Anstatt einer Vielzahl von Heizkesseln reicht eine zentrale Anlage für alle Gebäude in diesem Gebiet.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wer betreibt das Nahwärmenetz?

Betreiber sind die Stadtwerke Stockach.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wer kann an das Nahwärmenetz angeschlossen werden?

Grundsätzlich alle Hausbesitzer im Neubaugebiet Vorderer Kätzleberg. Angeschlossen werden auch die öffentlichen Gebäude im Bildungszentrum (z.B. Nellenburg-Gymnasium, Jahnhalle, Hallenbad). Für Gebäude, die sich in unmittelbarer Nähe befinden und für die eine Möglichkeit der Installation einer Zugangsleitung besteht, kann der Anschluss im Einzelfall geklärt werden.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Welche Vorteile ergeben sich für den Nutzer?

  • Kostenersparnis durch günstigere Wärmebezugskosten
  • Langfristige Preisstabilität gegenüber einer Öl- und Gasversorgung
  • Wartungs- und Schornsteinfegerkosten entfallen
  • Komfortgewinn durch Wärmelieferung direkt ins Haus
  • Platzgewinn, da Heizkessel, Kamin und Brennstofflagerung wegfallen
  • Spart teure Investitionen zur Einhaltung von Umweltauflagen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für die Wärmeversorgung in Neubauten. Mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz erfüllen Sie die Auflagen bereits.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wo ist die Schnittstelle zwischen dem Nahwärmenetz und Ihrer Heizung?

Die Schnittstelle ist die sogenannte Wärmeübergabestation. Zusammen mit dem Pufferspeicher beträgt der Raumbedarf in einem Einfamilienhaus nur etwa 5 m². Die Nahwärmeübergabestation mit Pufferspeicher bleibt im Besitz der Stadtwerke Stockach. Die Stadtwerke Stockach sind dann auch für die Wartung und Instandsetzung zuständig.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wie funktioniert eine Wärmeübergabestation?

Der Wärmetauscher trennt das Nahwärmenetz (Primärkreislauf) von der Hausinstallation (Sekundärkreislauf). Hausintern können die Regelgruppen beliebig aufgebaut werden und mit unterschiedlichen Temperaturen betrieben werden. Die Temperaturen auf der Primärseite bleiben i.d.R. konstant (70°C Vorlauftemperatur, 40°C Rücklauftemperatur).

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Kann mit der Nahwärme auch warmes Trinkwasser bereitet werden?

Ja. Eine Frischwasserladestation übernimmt die Warmwasserbereitung für Trinkwasser. Der Einbau kann dank geringer Maße in Installationsschächten erfolgen (Länge 630 mm, Höhe 800 mm, Tiefe 180 mm).

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Wie erfolgt die Erfassung der abgenommenen Wärme?

Der Wärmeverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Die Wärmemenge wird über den eingebauten Wärmemengenzähler erfasst. Die Ablesung erfolgt einmal jährlich gemeinsam mit Ihren Zählern für Strom und Wasser.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Ab wann kann Nahwärme bezogen werden?

Die Gebäude im Neubaugebiet Vorderer Kätzleberg können sofort ab ihrer Fertigstellung mit Nahwärme versorgt werden.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2018 von Sven Müller.

Trinkwasser

Was habe ich bei meiner Trinkwasser-Installation bei vorübergehender Abwesenheit zu beachten?

Die Trinkwasserinstallation in einem Gebäude wird bei bestimmungsgemäßer Nutzung regelmäßig mit Wasser durchströmt. Wird ein Betrieb, Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z.B. Wohnung) vorübergehend nicht oder eingeschränkt genutzt, stagniert das Wasser in der Gebäudeinstallation.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Um die Gebäudeinstallation während der nicht genutzten Zeit hygienisch zu halten, raten die Stadtwerke Stockach dazu, alle ungenutzten Entnahmestellen (Wasserhähne, Duschen, Toiletten usw.) regelmäßig, mindestens alle sieben Tage, zu spülen. Dazu öffnen Sie die Entnahmestellen und lassen das Wasser am besten solange fließen, bis das warme Wasser richtig warm und das kalte Wasser richtig kalt ist.

Unser Team Gas Wasser beantwortet gerne Ihre Fragen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07771/915-430.

Weiterführende Informationen bietet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) oder das Umweltbundesamt.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2020 von Stadtwerke Stockach.

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