Messstellenbetrieb
Als Messstellenbetreiber stellen wir geeichte Zähler zur Messung von Energie und Wasser zur Verfügung. Mit dem Zähler können Netzbetreiber nachweisen, wieviel Energie oder Wasser ein Kunde verbraucht hat. Auf Basis dieser Messwerte erstellt der Lieferant die Abrechnung an den Kunden.
Die Zähler werden regelmäßig mit Ablauf der Eichfrist gewechselt. Der Wechselturnus beträgt bei Stromzählern 16 Jahre, bei Gaszählern 8 Jahre, bei Wasserzählern 6 Jahre und bei Fernwärmezählern 5 Jahre.
Moderne und intelligente Messeinrichtungen
Fragen und Antworten
Die Stadtwerke Stockach sind als Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ umzusetzen und werden daher in den kommenden drei Jahren 10% der rund 5.200 Stromzähler durch neue digitale Zähler ersetzen.
Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung steigt kontinuierlich an. Immer mehr Stromverbraucher sind zugleich auch Produzenten. Das führt dazu, dass Stromerzeugung, Verbrauch und Stromnetze miteinander verknüpft werden müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.
Bei den neuen digitalen Zählern wird in so genannte „moderne Messeinrichtungen“ (mME) und „intelligente Messsysteme“iMSys) unterschieden.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der die Stromverbrauchsdaten speichert und auf einem Display darstellt. Der Kunde kann sich bei Bedarf für die letzten 24 Monate seinen Stromverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen direkt an der Messeinrichtung anzeigen lassen.
Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem (im herkömmlichen Sprachgebrauch "Smart Meter"). Diese intelligenten Messsysteme speichern und übermitteln die Messdaten in festlegbaren Intervallen per Datenfernübertragung an den Messstellenbetreiber. Eine Ablesung vor Ort ist nicht mehr notwendig.
Welches Gerät zum Einsatz kommt (moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem), hängt von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verbrauchs- bzw. Erzeugergruppe ab.
Bei allen Stromkunden in ganz Deutschland werden ab Sommer 2018 sukzessive moderne Messeinrichtungen eingebaut. Bis zum Jahr 2032 werden so sämtliche Stromzähler in Deutschland ausgetauscht. Dies geschieht im Zuge von erforderlichen Zählerwechseln in Folge des Ablaufs der Zulassungszeit des bisherigen Zählers und auch bei Neu- und Umbauten an Kundenanlagen.
Der Einbau intelligenter Messsysteme hingegen erfolgt stufenweise. Stromkunden mit hohem Verbrauch und Betreiber größerer Energieerzeugungsanlagen werden beim Einsatz der intelligenten Messsysteme eine Vorreiterrolle übernehmen, da hier die erwarteten Einsparpotenziale am größten sind. Ab 2018 erhalten daher zunächst Stromkunden, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 10.000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht haben, sukzessive ein intelligentes Messsystem. Gleiches gilt bei Stromerzeugern mit Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab sieben Kilowatt installierter Leistung. Ab dem Jahr 2020 werden dann auch Stromkunden mit einem jährlichen Aufkommen von mehr als 6.000 Kilowattstunden sukzessive mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet. Für alle, die an die Datenübertragung angeschlossen sind, entfällt das Ablesen der Zähler am Jahresende.
Ab Sommer 2018 kommen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Stockach GmbH moderne Messeinrichtungen zum Einsatz. Voraussichtlich beginnt der Einbau intelligenter Messsysteme gegen 3. Quartal 2018. Die Stadtwerke Stockach informieren betroffene Kunden mindestens drei Monate vorab schriftlich über den Austausch ihres Stromzählers. Danach folgt ein Schreiben mit dem konkreten Termin für den Austausch.
Abhängig vom Verbrauch beziehungsweise der Einspeiseleistung hat der Gesetzgeber die Preise mit Obergrenzen festgelegt. Für moderne Messeinrichtungen liegt die Grenze bei 20 Euro brutto im Jahr. Die Preise für intelligente Messsysteme sind nach Verbrauch bzw. Einspeiseleistung gestaffelt und beginnen mit 23 Euro brutto im Jahr.
Die Preise sind unten auf dieser Seite veröffentlicht.
Die Anforderungen an den Datenschutz und -sicherheit sind gesetzlich geregelt. Die Bestimmungen für Datenschutz und Datensicherheit sind streng. Diese sind in Deutschland deutlich schärfer als in anderen Ländern der Europäischen Union - mit den weltweit höchsten Anforderungen.
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Mehr Informationen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme: