Leitungsauskunft
Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser werden fast auschließlich unsichtbar in der Erde verlegt. Um ein Überbauen oder Beschädigen der Leitungen zu vermeiden gilt daher: Ohne Leitungsauskunft kein Bau!
Damit Sie sicher bauen, erhalten Sie von uns kostenlose Auskunft über unsere Versorgungsleitungen und im Bereich Ihrer Baumaßnahme. Bitte beantragen Sie Ihre Leitungsauskunft rechtzeitig vor Baubeginn ausschließlich über unser folgendes Onlineformular. Für die Erstellung Ihrer Planauskunft benötigen wir eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Werktagen.
Gerne können Sie Ihre Pläne während unserer Öffnungszeiten persönlich bei uns abholen.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen Leitungsauskunft.
Martin Glaser
Vermessung
0 77 71 / 9 15-450
Nutzungsbedingungen Leitungsauskunft
Die Leitungsauskünfte aus dem geographischen Informationssystem der Stadtwerke Stockach GmbH geben den Leitungsbestand zum Zeitpunkt der Auskunfterteilung wieder und haben eine Gültigkeit von 3 Wochen.
Die in den Leitungsauskünften aufgeführten Angaben und Maßzahlen zu unseren Leitungen (z.B. Lage, Überdeckung) sind unverbindlich, d.h. mit Toleranzen/Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (z.B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung) festzustellen. Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus den Leitungsauskünften ist nicht zulässig. Stillgelegte Leitungen stellen wir in unserer Leitungsauskunft nicht dar.
Die Leitungsauskünfte gelten lediglich für den angefragten Bereich und nur für die eigenen Leitungen der Stadtwerke Stockach GmbH. Es gilt zu beachten, dass im Bereich der Baumaßnahmen möglicherweise weitere Leitungen von anderen Netzbetreibern existieren. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass die Notwendigkeit zusätzlicher Leitungsauskünfte von anderen Netzbetreibern zu prüfen ist. Die vollständige Abdeckung des angefragten Bereiches durch die Leitungspläne der Stadtwerke Stockach GmbH ist durch den Antragsteller selber zu prüfen und ggfs. sind weitere, umfangreichere Leitungspläne zu beantragen.
Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften und Schutzanweisungen der Verbände und Berufsgenossenschaften sind zu beachten und einzuhalten (DVGW-Hinweis GW 315, BG Bau Merkblatt D 152).
Wichtig: Bei Schäden an Leitungen oder Anlagen sind die Stadtwerke Stockach umgehend unter den folgenden Telefon-Nummern zu informieren!
07771/915511 (Bereitschaftsdienst Gasversorgung)
07771/915522 (Bereitschaftsdienst Strom- und Wasserversorgung)
Die Nutzung der von der Stadtwerke Stockach GmbH bereitgestellten Informationen ist ausschließlich zu eigenen Zwecken und zur Abfrage von Leitungsauskünften im Rahmen von Bau- und Planungsmaßnahmen zulässig. Die unbefugte Weitergabe an Dritte bzw. jede Nutzung zu anderen Zwecken, z.B. zur Auswertung nur der Hintergrundsituation (Topographie und Katasterdarstellung), ist untersagt.
Der Nutzer sichert der Stadtwerke Stockach GmbH die vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen zu. Eine Weitergabe der Unterlagen ist nur an Dritte mit berechtigtem Interesse gestattet. Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn eine gesetzliche Auskunftspflicht (an Träger öffentlicher Belange, Eigentümer, Bewirtschafter, sonstige Berechtigte) vorliegt. Der Nutzer hat hierbei den Dritten zur vertraulichen Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu verpflichten und dies auf Verlangen der Stadtwerke Stockach GmbH nachzuweisen.
Die Vervielfältigung der zur Verfügung gestellten Daten einschließlich der Anfertigung von sogenannten Hardcopies ist unzulässig.
Die Leitungsdaten sind Eigentum der Stadtwerke Stockach GmbH. Daten der Grundkarte sind Eigentum des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL).