Stockach 5+10: Sanierungsfahrplan + Biogas
Clever kombiniert
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg 2015 (EWärmeG) verpflichtet Sie als Eigentümer eines Wohngebäudes zur Nutzung von 15 % Erneuerbarer Energie, wenn Sie Ihre zentrale Heizungsanlage austauschen.
Nutzen Sie das attraktive Kombiprodukt „Stockach 5+10“ aus individuellem Sanierungsfahrplan und günstigem Gas mit 10 % Bioanteil.
Ihre Vorteile
- 5 % Sanierungsfahrplan + 10 % Biogas Anteil = 15 % EWärmeG ist erfüllt
- erfüllt kostengünstig das EWärmeG
- keine Gebäudeumbauten notwendig
- Rundum-Service für Sanierungsfahrplan
- energetische Analyse für Ihr Gebäude
- mit Gas klimafreundlich heizen
Preise
Gaskunden sparen 50 EUR* | Preis für Kunden* | Preis für Nichtkunden |
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Sanierungsfahrplan | 450 € | 550 € |
Sanierungsfahrplan + Bedarfsausweis | 470 € | 570 € |
* Angebotspreis nur bei einem gültigem Gaslieferungsvertrag mit den Stadtwerken Stockach.
** Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche innerhalb des Gebäudes beträgt maximal 10 %
der Gesamtfläche. Bauantrag mindestens vor 10 Jahren.
Preise inkl. 19 % MwSt. Angebot gilt für Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten. Ab 3 Wohneinheiten Preise auf Anfrage.
EWärmeG - Schnell handeln!
Nachweis des Pflichtanteils gemäß EWärmeG von 15 % spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizung.
Wir empfehlen: Beauftragen Sie unser Kombipaket „Stockach 5+10“ direkt nach der Installation Ihrer neuen Heizung.
Durch Vorlage eines Gutachtens mit Sanierungstipps für mehr Energieeffizienz (Sanierungsfahrplan) können Sie den Pflichtanteil an Erneuerbarer Energie um 5% von 15 % auf 10 % reduzieren. Die verbleibenden 10 % Pflichtanteil an Erneuerbare Energie erfüllen Sie bequem mit unserem Zusatzangebot 10 % BioGas.
Der Sanierungsfahrplan ist Ihr Nachweis, dass Sie bereits 5 % Ihres Pflichtanteils nach dem EWärmeG erfüllt haben. Sie sind nicht verpflichtet, die Empfehlungen zur energetischen Sanierung umzusetzen.
Ein zertifizierter Partner der Stadtwerke Stockach analysiert die energetischen Eigenschaften Ihres Wohngebäudes und erstellt daraus Ihren individuellen Sanierungsfahrplan nach der SFP-VO BW.
- Bestandsaufnahme vor Ort
- Nachweis gegenüber der Baurechtsbehörde
- Empfehlungen zur energetischen Gebäudesanierung
- Telefonische Beratung und Erklärung
Nichtwohngebäude
Gern erstellen wir für Sie auch einen Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude. Sie erfüllen damit die Anforderungsen des EWärmeG bereits vollständig. Fragen Sie uns nach Ihrem persönlichen Angebot.