Wärme von den Stadtwerken Stockach
Effizient, günstig und komfortabel
Das Nahwärmenetz versorgt die Anwohner im Neubaugebiet Vorderer Kätzleberg zuverlässig, zentral, kostengünstig und umweltfreundlich mit Nahwärme aus dem gasbetriebenen Blockheizkraftwerk. Betreiber des Nahwärmenetzes sind die Stadtwerke Stockach, Ihr Partner rund um das Thema Energie.
Ihre Vorteile mit Nahwärme
- Platzsparend. Kein Heizkessel, keine Brennstofflagerung, kein Kamin.
- Komfortabel. Die Wärme kommt direkt zu Ihnen ins Haus - rund um die Uhr.
- Nahwärme erfüllt die Umweltauflagen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für die Wärmeversorgung in Neubauten.
- Sichere Wärmeversorgung durch mehrere Erzeugungsanlagen im Netz.

Martin Spicker
Dipl.-Ing. (FH)
07771 / 915-420
Wie sieht das Nahwärmekonzept aus?
Die Heizzentrale der Stadtwerke Stockach befindet sich im Hallenbad Stockach und versorgt das Hallenbad, das Schulzentrum Stockach und das Neubaugebiet Vorderer Kätzleberg mit Wärme.
Die klimafreundliche, regenerative und umweltschonende Energieerzeugung wird in erster Linie durch einen modernen Holzpelletskessel und unterstützend durch ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugt. Zur Spitzenabdeckung an energieintensiven Tagen (kalte Wintertage) liefert ein Gaskessel zusätzliche Wärme.
Umweltfreundliches Heizen mit Pellets
Mit dem umweltfreundlichen Einsatz von erneuerbarer und regionaler Energie reduziert die Stadtwerke Stockach ihren persönlichen CO2-Fußabdruck wesentlich. In der Sparte Nahwärme wurden im Vergleich zum Einsatz von Erdöl mit der Erzeugung von Wärme durch Pellets im Jahr 2018 350 Tonnen CO2 eingespart. Das freut die Umwelt und stärkt die Region!
Nahwärme ist bequem, sicher und umweltschonend.
Fragen und Antworten
Soforthilfe für Wärmekunden im Dezember
Der Bundesrat hat am 14.11.2022 das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG) beschlossen. Die Bedingungen zum Erhalt der Dezember-Soforthilfe im Überblick:
- Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 GWh
- Kunden mit einem Jahresverbrauch ab 1,5 GWh, die zu den gesetzlich definierten Ausnahmegruppen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 EWSG gehören, d.h.
- Kunden, die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes,
- zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie Kindertagestätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
- Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein,
- Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.
Die Erstattung beträgt 100 plus 20 Prozent des Betrages der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung.
Die Stadtwerke Stockach werden die einmalige Entlastung für den Dezember 2022 beantragen und die Kunden über den Erstattungsbetrag persönlich informieren. Weitere Informationen zur Umsetzung der Dezember Soforthilfe erfahren Sie hier.
Die Dezember-Soforthilfe ist der erste Schritt der Entlastungen der Bundesregierung. Der zweite Schritt stellt die Einführung der Wärmepreisbremse dar, die für Frühjahr 2023 geplant ist. Informationen zur Wärmepreisbremse erhalten Sie hier.
Weiterführende Links:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Soforthilfe-Energiepreise/soforthilfe-energiepreise.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/soforthilfe-dezember-2139268
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Unsere Empfehlung: Versuchen Sie weiterhin Energie zu sparen!
Durch die Reduzierung Ihres Energieverbrauchs sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden Gasmangellage zu reduzieren.
Tipps, wie Sie Energie sparen können, finden Sie hier.
(Stand 19.11.2022)