Teilnahmebedingungen
Aktionen, Prämien, Rabatte, Boni
Teilnahmebedingungen für Aktionen, Prämien, Rabatte, Boni oder sonstige Vergünstigungen der Stadtwerke Stockach GmbH.
Die Teilnahme an Aktionen, Prämien, Rabatten, Boni oder sonstigen Vergünstigungen der Stadtwerke Stockach GmbH (nachfolgend "Kampagne" genannt) setzt die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen voraus und ist freiwillig und kostenlos. Mit der Teilnahme werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Angebote der Stadtwerke Stockach GmbH sind freibleibend, unverbindlich und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung oder Bekanntgabe geändert oder beendet werden. Einzelne Kampagnen der Stadtwerke Stockach GmbH können nicht miteinander kombiniert werden, es sei denn, dass auf eine Zulässigkeit der Kombination ausdrücklich hingewiesen wird.
Es gilt das Eingangsdatum der Online- oder Faxmeldung sowie das Datum des Eingangsstempels der Stadtwerke Stockach GmbH.
Ergänzend gelten zu diesen Teilnahmebedingungen die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Stadtwerke Stockach GmbH.
Mitarbeiter der Stadtwerke Stockach GmbH sind von der Teilnahme an Aktionen ausgeschlossen.
1. Neukunden-Aktionen
Sieht der vom Kunden gewählte Strom- und/oder Gasliefervertrag eine spezielle Kampagne vor, so richtet sich dessen Gewährung nach diesen Teilnahmebedingungen, sofern nicht im Auftragsformular abweichende Regelungen vereinbart werden.
Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Zustandekommen des Vertrags kein Strom- und/oder Gaskunde der Stadtwerke Stockach GmbH war. Die Belieferung mit Strom und/oder Erdgas erfolgt zu den Bedingungen und Konditionen des jeweiligen Vertrages.
Setzt die Kampagne voraus, dass die Strom- oder Gaslieferung mit einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen wird und wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund beendet, so entfällt der Anspruch auf die Kampagne. Eine bereits gewährte Prämie, ein Bonus oder Rabatt ist in diesem Fall zurückzuzahlen. Der Anspruch auf die Prämie, Bonus, Rabatt etc. bleibt bestehen, sofern der Kunde den Vertrag vorzeitig in Ausübung eines ihm zustehenden Rechts (z.B. Sonderkündigungsrecht) beendet.
Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Auszahlung einer Prämie, Bonus, Rabattes mit der ersten auf den Lieferbeginn folgenden Abrechnung.
2. Kunden werben Kunden
Der dem Neukunden zugeordnete jeweilige Zähler darf vor der Kundenwerbung nicht auf den Werber registriert gewesen sein.
Als Neukunde kann geworben werden, wer in den letzten 6 Monaten vor der Empfehlung im geworbenen Produktbereich (Strom oder Erdgas) kein Kunde der Stadtwerke Stockach GmbH war.
Die Belieferung mit Strom und/oder Erdgas erfolgt zu den Bedingungen und Konditionen des jeweiligen Vertrages. Die Kampagne ist auf das Vertriebsgebiet der Stadtwerke Stockach GmbH beschränkt. Der Werber erhält die Prämie einmalig für jeden neu geworbenen Kunden, unabhängig von der Anzahl der Abnahmestellen und der Energieart (Strom, Erdgas). Jeder Kunde kann mehrere Neukunden werben. Etwaige steuerliche Verpflichtungen hat jeder Werber in eigener Verantwortung zu beachten.
3. Energienahe Dienstleistungen
Kundenrabatte im Rahmen der Erbringung von energienahen Dienstleistungen werden nur gewährt, sofern die Vertragslaufzeit des bestehenden Strom- und/oder Gasliefervertrages noch mindestens 6 Monate beträgt.