Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages
Wir möchten Sie heute über eine gesetzliche Änderung im Energiewirtschaftsgesetz informieren, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt und den Wechsel des Stromlieferanten betrifft. Ziel dieser Neuregelung ist die Vereinfachung des Wechselprozesses, sowie die Stärkung des Wettbewerbs im Strommarkt.
Künftig ist der Lieferantenwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu gewährleisten.
Hier erfahren Sie alles Wissenswertes zur neuen Regelung.