Strom

Ihre persönlichen Strom-Angebote

gültig ab 01.01.2025

* Bruttopreise, gerundet.
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Von der Preisgarantie ausgenommen sind gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen.

Alle Stromtarife

Natürlich passen günstiger Strom und Klimaschutz zusammen! Die Stadtwerke Stockach bieten Ökostrom aus erneuerbaren Energien für alle Tarifkunden.

Vorteile Ökostrom:
  • aus 100 % Wasserkraft
  • CO2-freie Stromerzeugung
  • frei von radioaktivem Abfall
  • schont natürliche Ressourcen
Ökostrom SWSStrommix Deutschland
radioaktiver Abfall g/kWh0,000,0002
CO2-Emissionen g/kWh0,00377,00
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Stockach RegionalStrom ist unser heimatverbundes Zusatzangebot für Ihre umweltbewusste Stromversorgung. Wir liefern Ihnen 100 % erneuerbaren Strom aus der Windkraftanlage „Windpark Verenafohren“ auf der Gemarkung des Tengener Ortsteiles Wiechs im Landkreis Konstanz. Ab 2025 zählt der regenerative Strom aus unserem Solarpark Schorenweiher ebenfalls zum unserem Regionalstrom.

Gute Gründe für Regionalstrom:
  • Ihr persönlicher Beitrag zur Energiewende
  • 100 % CO2-freier Strom direkt aus dem Hegau
  • Förderung des regionalen Klima- und Umweltschutzes
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Grundversorgungspflicht nach §36 Abs. 2 EnWG
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 fordert die Trennung von Netzbetrieb und Energielieferung. Die ehemals gemeinsame Pflicht zum Anschluß und zur Versorgung wurde aufgeteilt in die Anschlußpflicht durch den Netzbetreiber und in die Grundversorgungspflicht durch den Lieferanten. Die Tarife für die Grundversorgung enthalten bereits die Entgelte für die Netznutzung. Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt.

Die Grundversorgungspflicht nach §36 Abs. 2 EnWG im Strom-Netzgebiet der Stadtwerke Stockach für den Zeitraum vom 
01.01.2022 bis 31.12.2024
01.01.2025 bis 31.12.2027
im Konzessionsgebiet der Stadt Stockach, in 78333 Stockach, hat die Stadtwerke Stockach GmbH, als Grundversorger (Stockach Kernstadt und Stadtteile).

Ersatzversorgung nach §38 EnWG
Der Grundversorger übernimmt bei Kunden in der Niederspannung, deren Lieferant zum Beispiel auf Grund von Insolvenz ausgefallen ist, die Versorgung mit elektrischer Energie im Rahmen der Ersatzversorgung. Die Dauer der Ersatzversorgung beträgt längstens 3 Monate. Eine darüber hinausgehende Belieferung mit Energie setzt den Abschluss eines Energieliefervertrages voraus.

Es gelten die Preise der Grundversorgung Stockach BasisStrom Öko.

Abweichend von der untenstehenden Preisinformation sind im Tarif Stockach ESVStrom (mit Lastgangmessung) die Entgelte des zuständigen Netzbetreibers für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.

Kunden ausserhalb der Niederspannung haben keinen gesetzlichen Ersatzversorgunganspruch. Diese Kunden können aber im Rahmen einer vertraglich geregelten Ersatzbelieferung ebenfalls übergangsweise von den Stadtwerken Stockach Strom beziehen. Sprechen Sie uns einfach hierauf an.

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