Energie Sparen & FAQs

Energie sparen

Schont Umwelt und Geldbeutel

Der sparsame Umgang mit Energie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Schon mit einfachen Mitteln kann jeder Energie einsparen und aktiv zum Gelingen der Energiewende beitragen. Ob im Haushalt, Gewerbe oder in Industrie und Landwirtschaft – wer Energie sparsam einsetzt, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch seinen Geldbeutel.

Energieberatung

Angebote der Energieagentur Kreis Konstanz

Die Energieagentur Kreis Konstanz gemeinnützige GmbH bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stockach kostenfreie anbieterunabhängige Erstberatung für Privathaushalte rund ums Thema Energie an. Die Beraterhonorare werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Energieagentur Kreis Konstanz getragen. Lassen Sie sich durch kompetente erfahrene Energieberater zu Fragen bei Haussanierung und Hausbau informieren.

Themen der kostenfreien Erstberatung sind u.a.:

  • Baulicher Wärmeschutz
  • Verschiedene Arten von Heizungsanlagen
  • Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnbereich
  • Stromsparen
  • Lüftung und Schimmelthematik
  • Fördermöglichkeiten

Die Beratung findet an jedem ersten Donnerstag im Monat (bei Feiertag am zweiten) im Rathaus Stockach statt. Weitere Informationen zu den Räumlichkeiten und Sprechzeiten werden jede zweite Woche im Stockacher Mitteilungsblatt „Stockach informiert“ veröffentlicht. Zur Vorbereitung ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin über die Verbraucherzentrale (0800 – 809 802 400, kostenfreier Telefonanruf) oder bei der Energieagentur Kreis Konstanz  (07732 / 939-1234, werktags 08:30 bis 11:30 Uhr, zum üblichen Telefontarif).

Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte mit:

  • 30-45 Minuten Zeit
  • Energieverbrauchsdaten der letzten 3 bis 5 Jahre
  • Planunterlagen (Baugesuche, Baupläne u.ä., evtl. Fotos)
  • Emissionsbericht des Schornsteinfegers (wenn vorhanden)
  • Unterlagen zu vergangenen Sanierungen (wenn vorhanden)
  • Evtl. bereits eingeholte Angebote

Weiterhin bietet die Energieagentur Kreis Konstanz in Kooperation mit der Verbraucherzentrale für private Bürger verschiedene Energie-Checks an. Diese Beratungen erfolgen nach Terminvereinbarung bei Ihnen zu Hause. Derzeitige Angebote und deren Inhalte:

Basis-Check: Prüfung von Strom- und Wärmeverbrauch, Elektrogeräteausstattung, Einsparmöglichkeiten durch gering investive Maßnahmen; Dieser Check ist ideal für Mieter und Wohnungseigentümer. (kostenlos)

Gebäude-Check: Basis-Check plus Beurteilung der Heizungsanlage, Gebäudehülle und Nutzbarkeit erneuerbarer Energien; Dieser Check eignet sich für Gebäudeeigentümer. (Der sonst übliche Eigenanteil von 30 Euro wird durch die Energieagentur Kreis Konstanz übernommen.)

Heiz-Check: Bei diesem Check, der nur während der Heizperiode angeboten wird, werden einzelne haustechnische Komponenten eingehend hinsichtlich effizientem Anlagenbetrieb überprüft. Der Heiz-Check richtet sich an alle privaten Verbraucher, die zum Beispiel einen Öl- oder Gaskessel betreiben, mit Fernwärme heizen oder bei denen eine Wärmepumpe läuft. Mittels Datenlogger wird die Funktion der Anlage dokumentiert und anschließend bewertet. Einfach umsetzbare Optimierungsvorschläge dienen der Verbesserung der Effizienz bestehender Heizanlagen und reduzieren Betriebskosten und Klimabelastung dauerhaft. (Der sonst übliche Eigenanteil von 30 Euro wird durch die Energieagentur Kreis Konstanz übernommen.) Der Energieberater analysiert an zwei Terminen vor Ort Ihr Heizsystem, und berücksichtigt zum Beispiel:

  • das Alter und die Dimensionierung des Systems
  • wichtige Systemtemperaturen
  • den Dämmstandard von Rohren und Armaturen
  • den Verlauf der Raumtemperatur
  • den Vorjahresverbrauch
  • entscheidende Komponenten der Anlage, etwa Kessel, Warmwasserspeicher und Pumpe

Die Beratung wird für Brennwertheizungen, Niedertemperaturheizungen, Wärmepumpen und bei Nutzung von Nah- oder Fernwärme angeboten.

Solarwärme-Check: Während der Sommerperiode wird mittels Datenlogger die Funktion einer solarthermischen Anlage (Warmwasserbereitung bzw. Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung durch Sonnenwärme) dokumentiert und bewertet. Die Vollständigkeit von Rohr- und Armaturendämmung wird ebenso thematisiert wie erforderliche Sicherheitseinrichtungen, vom Frostschutz bis zum Verbrühungsschutz. Ein umfangreicher Bericht mit Optimierungsvorschlägen dient der Ertragssteigerung und damit der besseren Nutzung des eingesetzten Kapitals. (Der sonst übliche Eigenanteil von 30 Euro wird durch die Energieagentur Kreis Konstanz übernommen.)

Weitere aktuelle Informationen:

Energieagentur Kreis Konstanz gemeinnützige GmbH
Fritz-Reichle-Ring 6a
78315 Radolfzell

Tel.: 07732 / 939-1234 (werktags, 08:30 bis 11:30 Uhr)
Fax: 07732 / 939-1238

Weitere Ansprechpartner für Energieeinsparmaßnahmen

Energietipps

Ganz einfach Energie im Haushalt sparen

Oft genügen schon einfache Mittel, um Energie zu sparen. Unsere Energietipps können Sie schnell und ohne großen Aufwand in Ihrem Haushalt umsetzen. Das schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

Wasseranschluss im Garten winterfest machen

Sobald die Temperaturen unter 0° C fallen, friert nicht nur der Gartenteich oder die Wassertonne ein, sondern auch stehendes Wasser in den Wasserrohren. Das kann zu einem unliebsamen Wasserrohrbruch führen. Mit diesen Tipps können Hausbesitzer ein Einfrieren der Wasserleitung vermeiden:

Tipps gegen Frostschäden an den Wasserrohren

Hauseigentümer (und Abnehmer) sind für den Frostschutz der Wasserleitungen und Wasserzähler eigenverantwortlich. Da jeder Kunde nach den gültigen Versorgungsverträgen (AVBWasserV, §18 Abs. 3) verpflichtet ist, seinen Wasserzähler vor Frost zu schützen, gehen die Kosten für den Zähleraustausch in diesem Fall zu Lasten des Kunden.

Bei Rückfragen zur Vermeidung von Frostschäden steht Ihnen unser Wassermeister Martin Gau zu unseren Geschäftszeiten unter 07771/915-430 gerne zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns 24/7 über die Störungshotline 07771/915522.

Durch rechtzeitiges Abdrehen des Wassers und dem Entleeren der Leitungen im Außenbereich (z.B. im Garten, Hof) und in unbeheizten Räumen mit niedrigen Temperaturen beugen Sie Frostschäden vor. Dazu zuerst das Absperrventil für den Außenbereich im Hausinneren (im Uhrzeigersinn) schließen. Danach sollte im Garten der Wasserhahn aufgedreht werden. Das Wasser sollte nun so lange auslaufen, bis kein Wasser mehr nachläuft.

Um die Leitungen komplett zu entleeren, muss nun das Entwässerungsventil geöffnet werden. Meist befindet sich dieses neben dem Absperrventil im Hausinneren.

In den Wintermonaten sollten undichte Fenster und ins Freie führende Türen von Kellern, in denen Wasserzähler und Wasserversorgungsleitungen installiert sind, frostsicher geschützt werden. (Zum Beispiel mit wasserabweisenden Dämmmaterialien.)

Wasserzählerschächte im Freien sollten gut abgedeckt und durch Einlegen von Dämmstoffen gegen Frosteinwirkung geschützt werden. Auch hier gilt dass Absperrhähne und Wasserzähler zugänglich bleiben müssen. Empfehlenswert ist auch die Umwicklung besonders gefährdeter Leitungsteile wie beispielsweise Ventile, Wasserzähler und Kellerleitungen (besonders an Außenwänden) mit Isoliermaterialien. Hierbei ist zu beachten, dass der Wasserzähler zur Ablesung frei zugänglich sein muss.

Vor Wiederinbetriebnahme der Hauswasseranlage: Schließen Sie dazu sämtliche Leerlaufventile und lassen Sie das Wasser nur ganz langsam einfließen. Die Leitung sollte vollkommen entlüftet und gespült werden.

Sollte es trotzdem zu einem Frostschaden kommen, raten die Stadtwerke dringend davon ab, diese selbstständig aufzutauen. Wasserleitungen sollten umgehend wieder aufgetaut werde, da die Sprengwirkung des Eisens mit der Ausweitung des Eispropfens wächst. Frostschäden an Hausanschlussleitungen und Wasserzählern dürfen nur durch die Stadtwerke Stockach GmbH beseitigt werden. Für weitere Frostschäden ziehen Sie einen Installateur zurate.

Heiztipps für die kalte Jahreszeit
  • Sparsam lüften: Alle zwei bis drei Stunden sollten Sie fünf Minuten lüften, wenn Sie sich im Raum durchgehend aufhalten: Gegenüberliegende Fenster und Türen ganz öffnen, die Heizkörper abdrehen. Das Fenster zu kippen ist keine Alternative: Dann dauert der Luftaustausch je nach Windstärke 30 bis 75 Minuten. Kühlen die Wände ums Fenster stark aus, kann sich auf Dauer Schimmel bilden.
  • Fensterritzen abdichten. Ritzen und Spalten an Fenstern und Türen gut abdichten, damit nicht zu viel Heizenergie nutzlos verloren geht. An windigen Tagen zeigt Ihnen die Flamme einer Kerze den Weg zu Undichtigkeiten.
  • Auf Sparflamme bei Abwesenheit! Nachts und beim Verlassen der Wohnung Heizung drosseln. Allerdings nicht unter 16 Grad, sonst wird das Aufheizen teuer und es droht Schimmel.
  • Auf Minimaltour. Auch die Pumpe Ihrer Heizungsanlage lässt sich regeln. Sie ständig auf Hochtouren laufen zu lassen, wäre verschwenderisch. Auf kleine Stufe gedreht reicht in der Regel aus, um die Wohnung sicher zu beheizen.
  • Richtig möblieren. Durch das Blockieren der Heizkörper mit Gegenständen kommt es zu Wärmestaus und die Luft kann sich nicht effizient im Raum verteilen. So können Mehrkosten von bis zu 20% entstehen.
  • Türen zu. Sie verschwenden unnötig Heizkosten, wenn Sie die Türen zu unbeheizten Nachbarräumen offen lassen. Dann werden diese kälteren Zimmer nämlich über beheizte Räume mit erwärmt. Also: Türen immer zu.
  • Individuell beheizte Wohnräume: Wohn- und Esszimmer ca. 20 Grad, Küche 18 Grad. Schlafzimmer 16 bis 18 Grad. Türen von stärker beheizten Räumen schließen, damit die warme Luft nicht herüberwandert.
  • Kostenlose Wärmedämmung. Schließen Sie nachts die Rollläden und ziehen Sie die Vorhänge zu.
Mit Energiesparlampen Strom sparen

Energiesparlampe und LED: sparsam und langlebig: Es lohnt sich, auch die allerletzten Glühlampen aus dem Haushalt zu verbannen, denn Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom bei einer zehnmal längeren Lebensdauer. Da machen sich die höheren Kosten schnell bezahlt. Noch sparsamer sind LED-Lampen, sie benötigen bis zu 90 Prozent weniger Strom.

Energiebewusst warmes Wasser verbrauchen

Duschen statt Baden spart eine Menge Energie. Beim Baden wird mehr als zweimal so viel Wasser verbraucht, wie beim Duschen. Während ein Vollbad 120 Liter Wasser verschlingt, werden beim Duschen „nur“ 70 Liter fällig. Zusätzlich zum Wasserverbrauch steigt aber auch der Stromverbrauch. Für ein Vollbad werden rund 600 Kilowattstunden mehr Strom verbraucht, als für das Duschen nötig wären. Aber auch beim Duschen gibt es noch ein hohes Sparpotential: Duscht man nur eine Minute weniger und bei einem Grad niedriger, spart das bares Geld. Meist reicht eine Temperatur von 38 bis 39 Grad.

Weniger Leistung, besseres Saugergebnis

Eine Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU) beschränkte vor einem Jahr die Leistung neuer Staubsauger auf 1.600 Watt, ab 2017 dürfen es dann nicht mehr als 900 Watt sein. Außerdem müssen Sauger das Energielabel mit Infos zu Reinigungsleistung, Energieeffizienz und Gerätelautstärke tragen. Marktuntersuchungen ergaben nun, dass seitdem auch das Wettrennen der Hersteller mit immer stärkeren Motoren beendet ist. Beim Kauf achtet laut einer Umfrage bisher aber nur jeder Dritte Käufer auf die Energieeffizienz.

Neue Geräte mit 800 Watt Motor erzielen inzwischen eine bessere Saugleistung als herkömmliche mit 2000 Watt. Europaweit könnten durch die besseren Energieeffizienzstandards bei Staubsaugern bis 2020 rund 19 Terawattstunden Strom pro Jahr gespart werden. Die Terawattstunde ist ein Begriff, den wenige Menschen bisher überhaupt gehört haben. Rechnet man die Terawattstunde um, wären dies eine Million Megawattstunden oder sogar eine Milliarde Kilowattstunden.

Besser einen Wärmepumpentrockner verwenden

Der Wärmepumpen-Wäschetrockner sagt dem vormals schlechten Ruf des maschinellen Trocknens den Kampf an. Für Haushalte ohne Trockenplatz im Freien bietet er die wirtschaftlichste Trockenmethode, zudem arbeitet er schnell und schont Allergiker. Wärmepumpentrockner nutzen die Wärme aus der Abluft und werden dafür mit den besten Energieeffizienzklassen A bis A+++ belohnt. Die sparsamsten konventionellen Kondensationstrockner erreichen dagegen maximal Energieeffizienzklassen B und verbrauchen mehr als doppelt so viel Strom wie Wärmepumpentrockner. So machen sich die Mehrkosten bei der Anschaffung bald bezahlt.

Gewusst wie: Stromverbrauch halbieren in der Küche

Wer in der Küche einige einfache Regeln berücksichtigt, kann ohne größere Anschaffungen den Stromverbrauch beim Kochen halbieren: Zum schnellen Erhitzen von Wasser sind elektrisch betriebene Wasserkocher die beste Lösung – der Stromverbrauch ist gegenüber Herden weitaus geringer. Das gilt im Übrigen auch für andere elektrisch betriebe Kleingeräte, wie etwa Eierkocher, Brotbackautomaten oder auch Minibacköfen.

Verschließen Sie nach Möglichkeit beim Kochen die Töpfe und Pfannen mit geeigneten Deckeln. Ohne Deckel entweichen mehr Wärme und Wasserdampf: Der Kochvorgang dauert länger, der Energieverbrauch steigt um bis zu 30 Prozent.

Schnellkochtöpfe sparen beim Kochen bis zu 50 Prozent Energie und Zeit.

Viel Stand-by – höherer Stromverbrauch

Stand-by-Verluste vermeiden: Typische Stand-by-Verluste im Haushalt addieren sich leicht auf über 100 Euro pro Jahr, denn Geräte wie Fernseher, PC mit Monitor, DSL-Router, Laserdrucker, schnurloses Telefon, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Elektroherd, DVD-Spieler, Hifi-Anlage und Spielkonsole stehen in den meisten Haushalten. Oft werden sie aus Bequemlichkeit nicht bzw. nicht ganz ausgeschaltet, manche Geräte haben aber auch keinen Aus-Schalter mehr. Hilfe kommt von der europäischen Öko-Design-Verordnung zur Vermeidung von Leerlauf- und Schein-aus-Verlusten (Stand-by): Seit Anfang 2013 darf die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand sowie im Standby-Betrieb 0,5 Watt nicht überschreiten. Werden im Standby-Betrieb bestimmte Anzeigefunktionen bereitgestellt, darf die Leistungsaufnahme 1 Watt nicht überschreiten. Aber Achtung: Bereits im Handel befindliche Geräte dürfen unbegrenzt weiterverkauft werden. Vor allem bei älteren Geräten gilt daher: Durch Ausschalten bzw. durch Nutzung einer schaltbaren Steckerleiste Leerlauf- und Schein-aus-Verluste vermeiden.

Kältegeräte: Richtiger Standort spart Energie

Grundsätzlich gilt: Je kühler der Standort, desto geringer der Stromverbrauch – eine Verringerung der Raumtemperatur um nur ein Grad senkt den Stromverbrauch bei Kühlgeräten um etwa sechs Prozent, bei Gefriergeräten um drei Prozent. Als Faustregel gilt also: Kühlgeräte immer an einem möglichst kühlen Ort aufstellen. Außerdem sollten sie nicht neben einer direkten Wärmequelle stehen, sei es der Heizkörper, Backofen, die Spülmaschine oder auch die direkte Sonneneinstrahlung.

Kühlschrank nicht einbauen: Die Lüftungsöffnungen, die sich zumeist hinten am Gerät befinden, dürfen nicht zugestellt oder verdeckt werden. Die Abwärme wird so nicht gut abgeführt , wodurch das Kühlgerät unnötig erwärmt wird.

Gefrierfach regelmäßig abtauen: Das regelmäßige Abtauen des Gefrierfachs steigert die Effizienz des Geräts deutlich und senkt die Stromkosten.

Wäsche energiesparend waschen: One Klick down

Drei Viertel des Stroms benötigt die Waschmaschine zum Erwärmen des Wassers, die Mechanik (Schleudern und Drehen der Trommel) hat wenig Einfluss. Mit einer Verringerung der Waschtemperaturen lässt sich daher besonders viel Strom sparen. Gut für die Haushaltskasse: Denn der Waschgang bei 90 Grad benötigt fast 50 Prozent mehr Energie als eine 60 °C -Wäsche. Beim Waschmittel sollte darauf geachtet werden, dass es für die entsprechende Temperatur geeignet ist und entsprechend der Bedienungsanleitung dosiert wird. Auskunft über die Wasserhärte erteilt der Wasserversorger. Auf vielen Waschmitteln steht inzwischen, dass sie den Trend zum Herunterschalten mitmachen und schon ab 20 Grad einsetzbar sind.

Dampf ablassen – regelmäßig Heizkörper entlüften

Macht Ihr Heizkörper Geräusche, heizen Sie vermutlich ineffizient. Häufig werden die Geräusche durch Luft in den Leitungen verursacht. Öffnen Sie mit einem Entlüftungsschlüssel – diese gibt es für wenig Geld in Baumärkten – die Vierkantschraube des Heizkörpers minimal. Sobald anstelle von Luft Wassertropfen entweichen, schließen Sie die Schraube wieder. Ein kleines Gefäß reicht aus, das entweichende Wasser aufzufangen, bis die Schraube wieder geschlossen ist.

Alte und ineffiziente Kühl- und Gefriergeräte austauschen

Auch wenn das Altgerät noch funktioniert, lohnt es sich, über eine Neuanschaffung nachzudenken. Ein Beispiel: Wird eine Kühl-Gefrierkombination aus dem Jahr 2000 gegen ein modernes A+++ Gerät ausgetauscht, lassen sich pro Jahr rund 70 Prozent der Betriebskosten sparen, das sind 80 Euro. Bei einer Lebenszeit von durchschnittlich 14 Jahren addiert sich die Einsparung auf über 1.100 Euro. Wird ein Gerät von 1990 ersetzt lassen sich sogar rund 130 Euro pro Jahr sparen. (Berechnungsgrundlage: Strompreis 0,27 Euro/kWh)

Wie gut ist Leitungswasser?

Stiftung Warentest hat es bestätigt: Im Vergleich zum Mineralwasser ist das Leitungswasser aus dem Hahn die bessere Wahl. Auf 126 Stoffe prüften die Warentester im Februar 2019 das Trinkwasser von bundesweit 20 Städten und Gemeinden. Dabei nahmen sie auch Proben an Orten, in denen sie von einer erhöhten Belastung ausgingen. Das Ergebnis: Alle Proben hielten die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung ein.

Unsere klare Botschaft: Unser Leitungswasser in Stockach ist sehr gut.

Lesen Sie hier den Artikel aus Stiftung Warentest

Verbrauchen Sie zu viel Strom? Finden Sie’s heraus.

Gering, mittel oder hoch? Mit dem Stromspiegel vergleichen Sie Ihren Stromverbrauch mit anderen Haushalten und finden schnell heraus, ob Ihr Verbrauch zu hoch ist – und wie viel Strom Sie sparen können. Prüfen Sie hier Ihren Stromverbrauch.

Wir sind mehr als 80 Millionen

Eine Kampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Klimaschutz geht uns alle an. Mit seiner Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ ruft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum Mitmachen auf. Denn wir alle können gemeinsam etwas zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten beitragen.

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Finden Sie schnell die passende Antwort auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemein

Die Stadtwerke Stockach liefern Strom und Gas innerhalb von Baden-Württemberg, Wasser in Stockach einschließlich Ortsteile.

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich, per E-Mail oder persönlich

  • Ihren Namen, Vornamen, die Straße, Hausnummer, ggf. die abweichende Rechnungsanschrift;
  • die Zählernummer und den Stand von Ihrem Strom-, Gas- und Wasserzähler;
  • das Einzugsdatum bzw. Datum der Schlüsselübergabe
  • die Anschrift Ihres neuen Vermieters mit.


Wenn Sie aus der bisherigen Wohnung ausziehen, benötigen wir

  • Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer (falls vorhanden), die Straße und Hausnummer der bisherigen Wohnung;
  • Ihre neue Adresse;
  • die Zählernummer und den Stand von Ihrem Strom-, Gas- und Wasserzähler;
  • das Auszugsdatum bzw. Datum der Schlüsselübergabe;
  • den Nachmieter bzw. Vermieter der bisherigen Wohnung.

Ihre Zähler finden Sie in der Regel im Keller. Die Zählernummern sind auf den Zählern selbst angebracht und stehen in den Vertragsdokumenten oder Abrechnungen.

Idealerweise melden Sie Ihren Umzug vor der Schlüsselübergabe, spätestens jedoch 4 Wochen nach Ihrem Umzug. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist melden, dann steht einer übergangslosen Ummeldung nichts im Wege.

Der Wechsel zu den Stadtwerken Stockach ist ganz einfach. Sie erteilen uns mit dem Strom- bzw. Gaslieferungsvertrag die Vollmacht, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter vornehmen zu dürfen. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Der Wechsel erfolgt je nach Laufzeit Ihres bisherigen Lieferungsvertrages zum gewünschten bzw. nächstmöglichen Termin. (Tipp für Haushaltskunden: Ihr bisheriger Anbieter ist verpflichtet, die Vertragslaufzeit auf der Rechnung anzudrucken!)

Ihren Abschlag errechnen wir auf Basis Ihres Tarifs und Ihres angegebenen oder letztjährigen Jahresverbrauchs. Die daraus errechneten jährlichen Kosten werden durch 12 geteilt, woraus sich der monatliche Abschlag ergibt.

Jedes Jahr werden 11 monatliche Abschläge (von März bis Januar) für Ihre Strom-, Gas- und Wasserversorgung berechnet. Ihre monatlichen Abschläge zahlen Sie rückwirkend spätestens am 1. des Folgemonats. Den Abschlagsbetrag und die Fälligkeiten finden Sie auf der Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung. Für den 12. Monat zahlen Sie keinen separaten Abschlag, wir erheben diesen Betrag mit der Jahresabrechnung.

Bei der Jahresabrechnung werden Ihre Jahreskosten und Ihre geleisteten Abschläge verglichen. Bei einer Differenz werden Ihre zukünftigen Abschläge automatisch angepasst. Unser Ziel ist es, dass möglichst keine Nachzahlungen für Sie entstehen.

Wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert, passen Sie am besten Ihren Abschlag an. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt zu unserem Team Kundenservice auf. Oder nutzen Sie ganz einfach unser Kunden-Portal.

Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass in diesem Jahr keine Ableser von den Stadtwerken unterwegs sein werden. Alle Kunden werden ab dem 14. November 2024 zur Zählerablesung angeschrieben. Das Schreiben enthält die Ablesekarte, über die die Zählerstände entweder mittels QR-Code, direkt über das Online-Kundenportal oder per Post bis spätestens 31. Dezember 2024 mitgeteilt werden können. Dies erfordert nur wenig Zeitaufwand.

Bitte beachten Sie, dass ohne eine Rückmeldung Ihr Jahresverbrauch geschätzt wird.

Wir danken für die Mithilfe und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Für unterjährige Zählerablesungen (z.B. für einen Umzug, Anbieterwechsel, etc.) bitten wir Sie per Post um eine eigene Zählerablesung. Alternativ können Sie uns Ihre Zählerstände auch online über unsere Webseite mitteilen.

Ganz einfach: Wir hinterlassen bei Ihnen eine Mitteilungskarte, auf der Sie Ihre Zählerstände selbst eintragen und uns anschließend portofrei zusenden können. Oder Sie melden uns Ihre Zählerstände telefonisch unter 07771 / 915 610, per Fax an die 07771 / 915 333, per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-stockach.de oder unter www.stadtwerke-stockach.de.

Der Strom-, Gas- und Wasserverbrauch wird jährlich mit Stichtag 31.12. abgerechnet.
Die Abrechnung wird Ihnen in der Regel Anfang Februar per Post zugesandt.
Eine ausführliche Erläuterung der Abrechnung erhalten Sie hier: Service

Die für Sie einfachste und bequemste Zahlungsweise ist die Abbuchung. Mit einem von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandat übernehmen wir die komplette Zahlungsabwicklung für Sie und buchen fällige Beträge zu den mitgeteilten Zahlungsterminen von Ihrem Konto ab. Nachteile entstehen Ihnen dabei keine. Ergibt sich aus der Jahresabrechnung ein Guthaben, überweisen wir den Betrag automatisch auf Ihr Konto.
Alternativ ist auch die Zahlung per Überweisung bzw. Dauerauftrag oder bar in unserem Kundenzentrum möglich.

Wir sind für Sie da:

Team Kundenservice
Telefon: 07771 915-700
Fax: 07771 915-333
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-stockach.de

Stadtwerke Stockach GmbH
Ablaßwiesen 8
78333 Stockach

Zum Beispiel durch

  • Modernisierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Austausch alter Elektrogeräte gegen energieeffiziente Geräte
  • moderne Wärmedämmung
  • eine Energieberatung der Energieagentur

Zum Auffinden von Stromfressern bieten die Stadtwerke Stockach Ihren Stromkunden den kostenlosen Verleih von Stromüberwachungsgeräten an.

Mehr Informationen weiter oben unter Energieberatung.

Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale. Der Verbrauchspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie und wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

Unsere Angebote Stockach SparStrom Öko12 und Stockach FixGas 12 haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.

Der Grundversorgungsvertrag für Stockach BasisStrom Öko und Stockach FixGas kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wenn Sie sich für unsere Angebote Stockach SparStrom Öko12 und Stockach FixGas 12 entscheiden, erhalten Sie von uns eine Preisgarantie für die gesamte Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet für Sie 12 Monate stabile und kalkulierbare Strom- und Gaskosten.
In den Preisen enthaltene Steuern, Abgaben und Umlagen können von uns nicht beeinflusst werden und sind daher von der Preisgarantie ausgenommen.

  • Persönliche Vor-Ort-Beratung: Wir kennen unsere Kunden und ihre Bedürfnisse (kein anonymes Callcenter)
  • Umfassendes Angebot aus einer Hand: Wir kümmern uns um Ihre Strom-, Gas- und Wasserversorgung und liefern alle drei Sparten mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung (wenn gewünscht)
  • AKTIV-BONUS-Programm für unsere Kunden mit attraktiven Rabatten und Prämien
  • Regionales Unternehmen, Stadtwerke Stockach investieren in die Region – Beauftragung örtl. Dienstleister und Handwerker, Einkauf regionaler Produkte, Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort,
  • Städtisches Unternehmen (74,9%) – Gewinn kommt Stockacher Schulen, Kindergärten, Sportanlagen usw. zugute
  • Sicherheit für Kunden durch die kommunalen Gesellschafter
  • Zusätzliche Beiträge zur Wohn- und Standortqualität von Stockach durch den Breitbandausbau, den Betrieb von Bädern und Parkhaus.

Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung zwecks Nichtzahlung:

• Caritasverband Singen-Hegau e.V.
• Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Konstanz
• Diakonisches Werk Überlingen Stockach
• Fachberatungsstelle für Schuldenprävention und nachhaltige Entschuldung der D.G.V.

Bevor wir Ihre Strom-/ Gaszufuhr abstellen, können wir Ihnen auch unseren Vorkassenzähler einbauen. Mit diesem lassen sich über Vorauskasse die laufenden Energiekosten decken und parallel der bisher aufgelaufene Forderungsbetrag tilgen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne oder schauen Sie sich hier die Vereinbarung zu unserem Vorkassenzähler an.

Kennen Sie bereits die Energieagentur Konstanz? Auch die Stadtwerke Stockach GmbH ist dort Gesellschafter. Es lohnt sich für Sie, von der kostenlosen Erstberatung der Energieagentur Konstanz Gebrauch zu machen. Die Berater der Energieagentur besprechen mit Ihnen gezielt, mit welchen Methoden Sie Energie sparen und damit Ihre Energiekosten verbessern.

Lesen Sie hier einfache und praktische Tipps, wie Sie Energie sparen, die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen können.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – gegebenenfalls ergänzend zu vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.

Wie lässt sich eine drohende Liefersperre für Strom, Gas oder Wasser abwenden, wenn Kunden bereits die Androhung für eine Sperrung erhalten haben?

Mit einer „Abwendungsvereinbarung“ (gesetzlich geregelt im EnWG) kann  der grundversorgte Kunde vermeiden, ohne Strom, Gas oder Wasser dazusitzen. Dazu vereinbart der Kunde mit den Stadtwerken eine zinsfreie Ratenzahlung mit einem Ratenplan für bis zu 12 Monate. Die monatlichen Raten müssen allerdings pünktlich bezahlt werden, andernfalls kann der Energielieferant umgehend die Sperrung durchsetzen (die vier Wochen Frist zwischen Androhung und Ankündigung entfällt). Für Kunden in einem Sondertarif besteht kein Anspruch auf die „Abwendungsvereinbarung„.

Strom

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen 24,75 %
  • Netzentgelte inkl. Mesststellenbetrieb 19,00 %
  • Vertriebs- und Beschaffungskosten 56,25 %

(Bsp. Angaben errechnet am Tarif SparStrom Öko12 ET mit 3.500 kWh p. a.)

Die Stadtwerke Stockach haben sich bewusst für einen Umstieg auf Ökostrom entschieden. Seit 01.01.2013 erhalten alle Tarifkunden der Stadtwerke Stockach 100 % Ökostrom und leisten so gemeinsam mit uns einen aktiven Beitrag zur Energiewende.

Insbesondere für uns als regionales Unternehmen spielen die soziale Verantwortung und der sinnvolle Umgang mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt gegenüber den nächsten Generationen eine große Rolle. Dieser Verantwortung stellen wir uns gerne und gehen beim Umstieg auf erneuerbare Energien aktiv voran.

Gas

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen: 28,30 %
  • Netzentgelte für Netzausbau, Leitungen, Anschlüsse: 11,10 %
  • Vertriebs- und Beschaffungskosten: 60,60 %

(Bsp. Angaben errechnet am Tarif Stockach BasisGas mit 18.000 kWh p. a.)

Wasser

Die Trinkwasserinstallation in einem Gebäude wird bei bestimmungsgemäßer Nutzung regelmäßig mit Wasser durchströmt. Wird ein Betrieb, Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z.B. Wohnung) vorübergehend nicht oder eingeschränkt genutzt, stagniert das Wasser in der Gebäudeinstallation.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Um die Gebäudeinstallation während der nicht genutzten Zeit hygienisch zu halten, raten die Stadtwerke Stockach dazu, alle ungenutzten Entnahmestellen (Wasserhähne, Duschen, Toiletten usw.) regelmäßig, mindestens alle sieben Tage, zu spülen. Dazu öffnen Sie die Entnahmestellen und lassen das Wasser am besten solange fließen, bis das warme Wasser richtig warm und das kalte Wasser richtig kalt ist.

Unser Team Gas Wasser beantwortet gerne Ihre Fragen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07771/915-430.

Weiterführende Informationen bietet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) oder das Umweltbundesamt.

Wärme

Die Wärme wird in einer Heizzentrale produziert (separates Gebäude). Wichtigste Wärmequelle ist ein moderner Pelletskessel. Zusätzlich decken ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk die Grundlast und bei Bedarf ein Gaskessel die Spitzenlast ab. Von der Nahwärmehauptleitung wird ein Abzweig zu Ihrem Gebäude installiert. Hierzu werden Rohre im Erdreich verlegt und über eine Wandbohrung in das Gebäude geführt. Die Stadtwerke Stockach koordinieren Ihren Hausanschluss für Nahwärme mit den Anschlüssen für Strom, Wasser und Breitband (Glasfaser).

Die Nahwärme versorgt mit einer Heizzentrale ein gesamtes Stadt-/Wohngebiet mit Wärmeenergie. Anstatt einer Vielzahl von Heizkesseln reicht eine zentrale Anlage für alle Gebäude in diesem Gebiet.

Betreiber sind die Stadtwerke Stockach.

Grundsätzlich alle Hausbesitzer im Neubaugebiet Vorderer Kätzleberg. Angeschlossen werden auch die öffentlichen Gebäude im Bildungszentrum (z.B. Nellenburg-Gymnasium, Jahnhalle, Hallenbad). Für Gebäude, die sich in unmittelbarer Nähe befinden und für die eine Möglichkeit der Installation einer Zugangsleitung besteht, kann der Anschluss im Einzelfall geklärt werden.

  • Kostenersparnis durch günstigere Wärmebezugskosten
  • Langfristige Preisstabilität gegenüber einer Öl- und Gasversorgung
  • Wartungs- und Schornsteinfegerkosten entfallen
  • Komfortgewinn durch Wärmelieferung direkt ins Haus
  • Platzgewinn, da Heizkessel, Kamin und Brennstofflagerung wegfallen
  • Spart teure Investitionen zur Einhaltung von Umweltauflagen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für die Wärmeversorgung in Neubauten. Mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz erfüllen Sie die Auflagen bereits.

Die Schnittstelle ist die sogenannte Wärmeübergabestation. Zusammen mit dem Pufferspeicher beträgt der Raumbedarf in einem Einfamilienhaus nur etwa 5 m². Die Nahwärmeübergabestation mit Pufferspeicher bleibt im Besitz der Stadtwerke Stockach. Die Stadtwerke Stockach sind dann auch für die Wartung und Instandsetzung zuständig.

Der Wärmetauscher trennt das Nahwärmenetz (Primärkreislauf) von der Hausinstallation (Sekundärkreislauf). Hausintern können die Regelgruppen beliebig aufgebaut werden und mit unterschiedlichen Temperaturen betrieben werden. Die Temperaturen auf der Primärseite bleiben i.d.R. konstant (70°C Vorlauftemperatur, 40°C Rücklauftemperatur).

Ja. Eine Frischwasserladestation übernimmt die Warmwasserbereitung für Trinkwasser. Der Einbau kann dank geringer Maße in Installationsschächten erfolgen (Länge 630 mm, Höhe 800 mm, Tiefe 180 mm).

Der Wärmeverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Die Wärmemenge wird über den eingebauten Wärmemengenzähler erfasst. Die Ablesung erfolgt einmal jährlich gemeinsam mit Ihren Zählern für Strom und Wasser.

Die Gebäude im Neubaugebiet Vorderer Kätzleberg können sofort ab ihrer Fertigstellung mit Nahwärme versorgt werden.

E-Mobilität

Mit der Entwicklung immer leistungsfähigerer Akkus steigen auch die Anforderungen an die Ladesysteme. Das Aufladen an einer konventionellen Haushaltssteckdose genügt längst nicht mehr und hat weitestgehend ausgedient. Vorteile einer privaten Ladestation:

  • Hohe Ladeleistung
  • Schnelles Aufladen
  • Sicher und komfortabel
  • günstigere Strompreise als an öffentlichen Ladestationen
    (z.B. unser Ladestrom Stockach e-MobilStrom Öko mit Preisgarantie)
  • Rund um die Uhr für Sie verfügbar

Die Ladezeit wird hauptsächlich durch die Ladeleistung Ihres E-Fahrzeuges und der Ladestation sowie durch die Akkukapazität bestimmt. Die Ladeleistung wird in Kilowatt (kW), die Akkukapazität in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Allgemein gilt, je größer die Ladeleistung der Ladestation und Ihres E-Fahrzeuges ist, umso kürzer ist die Ladezeit. Mit der vereinfachten Formel im folgenden Beispiel können Sie leicht einen Richtwert für die Ladezeit berechnen:

Ladezeit (h) = Akkukapazität (kWh) / Ladeleistung (kW)

Der tatsächliche Ladevorgang dauert in der Praxis meist länger, da noch weitere Faktoren die Ladezeit beeinflussen, zum Beispiel:

  • Reduzierung der Ladeleistung, je mehr der Akku geladen ist
  • im Fahrzeug verbaute Ladetechnik
  • Akkuzustand
  • Temperatur

Nein, das vollständige Laden ist nicht notwendig. Der ideale Ladezustand liegt zwischen 20 und 80 Prozent der Akkukapazität.

Der passende Stecker ist die Schnittstelle zwischen Ihrem E-Fahrzeug und der Ladestation. In Europa hat sich inzwischen der Stecker Typ 2 als Standard für private Ladestationen durchgesetzt. Der Schukostecker für die konventionelle Haushaltssteckdose hat inzwischen ausgedient.

Stecker Typ 1
Der einphasige Stecker wird vor allem noch bei älteren asiatischen und nordamerikanischen E-Fahrzeugen genutzt. E-Fahrzeuge mit Stecker Typ 1 können über einen Adapter auch an Ladestationen für Stecker Typ 2 problemlos geladen werden. Die maximale Ladeleistung mit Wechselstrom (AC) beträgt 7,2 kW

Stecker Typ 2
Mit maximal 43 kW und Wechselstrom (AC) ermöglichen die dreiphasigen Stecker ein deutlich schnelleres Laden. Einen modifizierten Stecker Typ 2 verwendet Tesla für seine Supercharger (ca. 120 kW), allerdings nur für eigene Fahrzeuge.

CCS-Stecker (Combined Charging System)
Der CSS-Stecker, auch Combo-2-Stecker genannt, besitzt neben einem Typ 2-Anschluss zwei zusätzliche Kontakte für das schnelle Aufladen mit Gleichstrom (DC). Üblich ist derzeit eine Ladeleistung bis 50 kW, technisch sind auch deutlich höhere Leistungen bis 350 und sogar 450 kW möglich. Der CSS-Stecker wird sich in Europa als Standard für die Schnellladung mit Gleichstrom etablieren, unterstützt aber auch das Laden Wechselstrom (AC).

Ja, auf Wunsch können wir die Installation Ihrer Ladestation in Zusammenarbeit mit unserem qualifizierten Elektrofachunternehmen anbieten. Unser Partnerunternehmen kennt die technischen und rechtlichen Anforderungen an die Installation einer Ladestation und kann beurteilen, ob Anpassungen in Ihrer Elektroinstallation erforderlich sind.

Nutzen Sie am besten unseren Vorab-Installationscheck für 39 € brutto. Die Kosten werden Ihnen bei Beauftragung einer Ladestation inklusive Installation gutgeschrieben.

Ja, eine Ladestation muss immer beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Beträgt die Ladeleistung über 3,6 kVA, ist die Ladestation zudem genehmigungspflichtig. Das trifft auf die meisten Wallboxen zu. Der Netzbetreiber prüft dabei, ob die Anschlussleitung für Ihre Ladestation ausreichend dimensioniert ist. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie Ihre Ladestation sicher und mit der vollen Leistung nutzen können.

In Stockach und den Ortsteilen sind die Stadtwerke Stockach Ihr zuständiger Netzbetreiber und Ansprechpartner.

Ja, für Ihre Ladestation bieten wir einen speziellen Ökostromtarif Stockach e-MobilStrom Öko mit 12 Monaten Preisgarantie an. Damit laden Sie Ihr E-Fahrzeug nicht nur günstiger, sondern Sie fahren auch ganz im Sinne der Elektromobilität CO2-frei. Alles was Sie benötigen, ist ein eigener Stromzähler für Ihre Ladestation.

Wir informieren Sie gern, sprechen Sie uns an: 07771 915-700!

Leistungsstarke und intelligente Technik
Mit der Entwicklung immer leistungsfähigerer Akkus steigen auch die Anforderungen an die Ladesysteme. Das Aufladen an einer konventionellen Haushaltssteckdose genügt längst nicht mehr und hat weitestgehend ausgedient. Vorteile moderner Ladestationen:

  • Hohe Ladeleistung
  • Schnelles Aufladen
  • Sicher und komfortabel
  • Smarte Verwaltung, Lastmanagement
  • Home Energy Management Systems
  • Unabhängig von Ladestationen Dritter
  • günstige Strompreise

Steigert den Immobilienwert
Auch Vermieter und Wohnungsgesellschaften profitieren von Ladestationen. Sie macht die Immobilien für Bewohner attraktiver. Denn viele E-Fahrzeuge werden zu Hause geladen. Seit Oktober 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer sogar einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG).

Standort- und Wettbewerbsvorteile
Der Trend zum umweltfreundlichen E-Fahrzeug ist unübersehbar. Immer mehr Menschen fahren mit einem E-Fahrzeug zur Arbeit oder zum Geschäftstermin, zum Einkaufen oder mit zunehmender Reichweite der E-Fahrzeuge auch in den Urlaub. Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur ist für Gewerbeunternehmen, Städte und Gemeinden inzwischen genauso wichtig wie schnelles Internet.

Die Wahl der Ladestation ist abhängig vom Verwendungszweck. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie

  • Ladezeit
  • Standort
  • Größe
  • Benutzerfreundlichkeit
  • Bezahlungs- und Abrechnungsmöglichkeit
  • Kosten.

Soll Ihr E-Fahrzeug in der privaten Garage geladen werden, ist meist eine Wallbox mit einer Ladeleistung 11 bis 22 kW ausreichend. Für das Aufladen von Flotten- oder Mitarbeiterfahrzeugen in Unternehmen sind die Anforderungen an eine Ladestation höher. Hier bietet sich bereits zusätzlich ein Lademanagement mit Abrechnungsmöglichkeit an. Darüber hinaus eignen sich für den öffentlichen Einsatz leistungsstarke Schnellladestationen mit Bezahlsystem.

Wir haben für Sie die passende Ladestation im Angebot. Gern helfen wir Ihnen bei der Auswahl.

AC (Alternating Current) steht für Wechselstrom, DC (Direct Current) für Gleichstrom.

AC-Ladestationen liefern Wechselstrom zum E-Fahrzeug. Der Akku im Fahrzeug kann jedoch nur Gleichstrom aufnehmen. Daher muss der Wechselstrom aus der Ladestation vorher in Gleichstrom umgewandelt werden. Das geschieht über das On-Board-Ladesystem im E-Fahrzeug.

Beim DC-Laden wandelt die Ladestation den Wechselstrom in Gleichstrom um. Die Ladesysteme mit den Gleichrichtern sind in der DC-Ladestation integriert und ermöglichen eine weitaus höhere Ladeleistung als die On-Board-Systeme des Autos. Daher kann mit ihnen deutlich geladen werden.

Je nach Verwendungszweck bieten wir Ihnen AC- und DC-Ladestation an.