Service

Was können wir für Sie tun?

Kunden-Portal

Komfortabler Online-Service

Einfacher, bequemer, schneller: Ihr unser neues Stadtwerke Kunden-Portal. Für den komfortablen Online-Service bieten die Stadtwerke Stockach ergänzend zum persönlichen und telefonischen Kundenservice für alle Vertragskunden (Strom, Gas, Wasser) ein eigenes Kunden-Portal mit digitalem 24-Stunden-Service an.

Ihre Vorteile

Egal ob Sie zu Hause oder unterwegs sind: Per Smartphone, Tablet oder PC können Sie bequem auf Ihre Kundendaten bei den Stadtwerken Stockach zugreifen, die Zählerstände erfassen, Abschlagszahlungen ändern, Ihre Verbrauchsübersichten einsehen oder Ihren Tarif wechseln.

Wenn sie jetzt den Rechnungsversand per PDF wählen, schenken wir Ihnen einmalig eine 10 Euro Gutschrift auf Ihre nächste Strom- / Gasrechnung.

Hohe Sicherheit Ihrer Daten

Selbstverständlich sind Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

Jetzt anmelden und 10 Euro Gutschrift für PDF-Rechnungsversand erhalten*

Jetzt kostenlos registrieren. So geht´s:

  1. Neu registrieren
  2. Benutzername und Kundennummer eingeben
  3. Zählernummer und E-Mail Adresse eingeben
  4. Passwort festlegen

*Gutschrift gültig für Strom- / Gaskunden der Stadtwerke Stockach. Die Gutschrift ist pro Kunde nur einmal einlösbar.

Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages

Wir möchten Sie heute über eine gesetzliche Änderung im Energiewirtschaftsgesetz informieren, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt und den Wechsel des Stromlieferanten betrifft. Ziel dieser Neuregelung ist die Vereinfachung des Wechselprozesses, sowie die Stärkung des Wettbewerbs im Strommarkt.
Künftig ist der Lieferantenwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu gewährleisten.

Hier erfahren Sie alles Wissenswertes zur neuen Regelung.  

Fragen und Antworten

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.

Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus anmelden bzw. kündigen. 
Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. 
Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

  • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
  • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

Wir empfehlen Ihnen, sich 14 Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Umzug bei uns zu melden.

Eine verspätete Abmeldung führt dazu, dass Sie weiterhin zahlungspflichtig bleiben, selbst wenn Sie bereits aus der betroffenen Verbrauchsstelle ausgezogen sind.
Bitte teilen Sie uns Ihre Ummeldung frühzeitig mit, um eventuelle Streitigkeiten mit Ihrem Vor-/ oder Nachmieter zu vermeiden.

Die neuen Vorgaben erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, 

  • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. 
  • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.

Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Stromliefervertrages die MaLo-ID.

Wie Sie wissen, wird Ihr Stromverbrauch über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.  

Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet. 

Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.  

Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.

Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben, Ihrer Rechnung oder in Ihrem persönlichen Online-Kundenbereich zu finden.

Stadtwerke Stockach Musterrechnung

Verstehen Sie nicht jede Position auf Ihrer Jahresrechnung? Rufen Sie hierzu einfach die Musterrechnung auf, die weitere Informationen zu den Positionen erläutert.

Liefersperre vermeiden

Ihnen droht eine Liefersperre? Niemand will ohne Strom, Gas oder Wasser sein.

Hilfe, ich kann Stadtwerke Rechnung nicht mehr bezahlen – Was kann ich machen?

Wir hoffen, dass dies für Sie während der Belieferung nie zur Frage steht. Und doch gibt es vielfältige Gründe, z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Schulden, dass wir trotz unseres entgegenkommenden Mahnwesens die Strom-, Gas oder Wasserabschaltung androhen müssen.

In den nachfolgenden Fragen und Antworten zeigen wir kostenfreie Möglichkeiten auf, um eine Unterbrechung von Strom/Gas/Wasser abzuwenden.

Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung zwecks Nichtzahlung:

• Caritasverband Singen-Hegau e.V.
• Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Konstanz
• Diakonisches Werk Überlingen Stockach
• Fachberatungsstelle für Schuldenprävention und nachhaltige Entschuldung der D.G.V.

Bevor wir Ihre Strom-/ Gaszufuhr abstellen, können wir Ihnen auch unseren Vorkassenzähler einbauen. Mit diesem lassen sich über Vorauskasse die laufenden Energiekosten decken und parallel der bisher aufgelaufene Forderungsbetrag tilgen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne oder schauen Sie sich hier die Vereinbarung zu unserem Vorkassenzähler an.

Kennen Sie bereits die Energieagentur Konstanz? Auch die Stadtwerke Stockach GmbH ist dort Gesellschafter. Es lohnt sich für Sie, von der kostenlosen Erstberatung der Energieagentur Konstanz Gebrauch zu machen. Die Berater der Energieagentur besprechen mit Ihnen gezielt, mit welchen Methoden Sie Energie sparen und damit Ihre Energiekosten verbessern.

Lesen Sie hier einfache und praktische Tipps, wie Sie Energie sparen, die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen können.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – gegebenenfalls ergänzend zu vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.

Wie lässt sich eine drohende Liefersperre für Strom, Gas oder Wasser abwenden, wenn Kunden bereits die Androhung für eine Sperrung erhalten haben?

Mit einer „Abwendungsvereinbarung“ (gesetzlich geregelt im EnWG) kann  der grundversorgte Kunde vermeiden, ohne Strom, Gas oder Wasser dazusitzen. Dazu vereinbart der Kunde mit den Stadtwerken eine zinsfreie Ratenzahlung mit einem Ratenplan für bis zu 12 Monate. Die monatlichen Raten müssen allerdings pünktlich bezahlt werden, andernfalls kann der Energielieferant umgehend die Sperrung durchsetzen (die vier Wochen Frist zwischen Androhung und Ankündigung entfällt). Für Kunden in einem Sondertarif besteht kein Anspruch auf die „Abwendungsvereinbarung“.

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