Service

Was können wir für Sie tun?

Kunden-Portal

Komfortabler Online-Service

Einfacher, bequemer, schneller: Ihr unser neues Stadtwerke Kunden-Portal. Für den komfortablen Online-Service bieten die Stadtwerke Stockach ergänzend zum persönlichen und telefonischen Kundenservice für alle Vertragskunden (Strom, Gas, Wasser) ein eigenes Kunden-Portal mit digitalem 24-Stunden-Service an.

Ihre Vorteile

Egal ob Sie zu Hause oder unterwegs sind: Per Smartphone, Tablet oder PC können Sie bequem auf Ihre Kundendaten bei den Stadtwerken Stockach zugreifen, die Zählerstände erfassen, Abschlagszahlungen ändern, Ihre Verbrauchsübersichten einsehen oder Ihren Tarif wechseln.

Wenn sie jetzt den Rechnungsversand per PDF wählen, schenken wir Ihnen einmalig eine 10 Euro Gutschrift auf Ihre nächste Strom- / Gasrechnung.

Hohe Sicherheit Ihrer Daten

Selbstverständlich sind Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

Jetzt anmelden und 10 Euro Gutschrift für PDF-Rechnungsversand erhalten*

Jetzt kostenlos registrieren. So geht´s:

  1. Neu registrieren
  2. Benutzername und Kundennummer eingeben
  3. Zählernummer und E-Mail Adresse eingeben
  4. Passwort festlegen

*Gutschrift gültig für Strom- / Gaskunden der Stadtwerke Stockach. Die Gutschrift ist pro Kunde nur einmal einlösbar.

Stadtwerke Stockach Musterrechnung

Verstehen Sie nicht jede Position auf Ihrer Jahresrechnung? Rufen Sie hierzu einfach die Musterrechnung auf, die weitere Informationen zu den Positionen erläutert.

Liefersperre vermeiden

Ihnen droht eine Liefersperre? Niemand will ohne Strom, Gas oder Wasser sein.

Hilfe, ich kann Stadtwerke Rechnung nicht mehr bezahlen – Was kann ich machen?

Wir hoffen, dass dies für Sie während der Belieferung nie zur Frage steht. Und doch gibt es vielfältige Gründe, z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Schulden, dass wir trotz unseres entgegenkommenden Mahnwesens die Strom-, Gas oder Wasserabschaltung androhen müssen.

In den nachfolgenden Fragen und Antworten zeigen wir kostenfreie Möglichkeiten auf, um eine Unterbrechung von Strom/Gas/Wasser abzuwenden.

Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung zwecks Nichtzahlung:

• Caritasverband Singen-Hegau e.V.
• Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Konstanz
• Diakonisches Werk Überlingen Stockach
• Fachberatungsstelle für Schuldenprävention und nachhaltige Entschuldung der D.G.V.

Bevor wir Ihre Strom-/ Gaszufuhr abstellen, können wir Ihnen auch unseren Vorkassenzähler einbauen. Mit diesem lassen sich über Vorauskasse die laufenden Energiekosten decken und parallel der bisher aufgelaufene Forderungsbetrag tilgen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne oder schauen Sie sich hier die Vereinbarung zu unserem Vorkassenzähler an.

Kennen Sie bereits die Energieagentur Konstanz? Auch die Stadtwerke Stockach GmbH ist dort Gesellschafter. Es lohnt sich für Sie, von der kostenlosen Erstberatung der Energieagentur Konstanz Gebrauch zu machen. Die Berater der Energieagentur besprechen mit Ihnen gezielt, mit welchen Methoden Sie Energie sparen und damit Ihre Energiekosten verbessern.

Lesen Sie hier einfache und praktische Tipps, wie Sie Energie sparen, die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen können.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die – gegebenenfalls ergänzend zu vorhandenen anderen Einkünften – zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt werden.

Wie lässt sich eine drohende Liefersperre für Strom, Gas oder Wasser abwenden, wenn Kunden bereits die Androhung für eine Sperrung erhalten haben?

Mit einer „Abwendungsvereinbarung“ (gesetzlich geregelt im EnWG) kann  der grundversorgte Kunde vermeiden, ohne Strom, Gas oder Wasser dazusitzen. Dazu vereinbart der Kunde mit den Stadtwerken eine zinsfreie Ratenzahlung mit einem Ratenplan für bis zu 12 Monate. Die monatlichen Raten müssen allerdings pünktlich bezahlt werden, andernfalls kann der Energielieferant umgehend die Sperrung durchsetzen (die vier Wochen Frist zwischen Androhung und Ankündigung entfällt). Für Kunden in einem Sondertarif besteht kein Anspruch auf die „Abwendungsvereinbarung“.

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