Stromnetz
Netzinformationen Strom
Netzgebiet
- Stockach Kernstadt
- Ortsteile Espasingen
- Ortsteil Hindelwangen
- Ortsteil Hoppetenzell
- Ortsteil Mahlspüren im Hegau
- Ortsteil Mahlspüren im Tal / Seelfingen
- Ortsteil Raithaslach
- Ortsteil Wahlwies
- Ortsteil Winterspüren
- Ortsteil Zizenhausen / Windegg.
Wir beraten Sie gerne
- Tobias Graf
Bereichsleiter Strom - t.graf@stadtwerke-stockach.de
- Telefon: 0 77 71 / 9 15 – 440
Strukturdaten
Gesamtentnahme des Jahres 2023 MS (MS + MS/NS + NS) | 81.150 MWh |
Belegenheit des Netzgebietes | West |
Stromkreislänge NS-Kabel mit Hausanschlussleitungen | 263,9 km |
Stromkreislänge MS-Kabel ohne Hausanschlussleitungen | 40,1 km |
Stromkreislänge NS-Freileitung mit Hausanschlussleitungen | 56,7 km |
Stromkreislänge MS-Freileitung mit Hausanschlussleitungen | 0,0 km |
installierte Leistung der Umspannebene MS/NS | 36,9 MVA |
entnommene Jahresarbeit je Netz und Umspannebene MS | 40.120 MWh |
entnommene Jahresarbeit je Netz und Umspannebene MS/NS | 1.218 MWh |
entnommene Jahresarbeit je Netz und Umspannebene NS | 39.812 MWh |
Entnahmestellen MS | 22 |
Entnahmestellen MS/NS | 5 |
Entnahmestellen NS | 10.334 |
Netzverluste | 1.554 MWh |
geographische Fläche der Versorgung | 69,73 km² |
Einwohnerzahl für Versorgung Niederspannungsebene | 17.777 |
Versorgte Fläche | 69,73 km² |
Versorgte Fläche Mittelspannung | 9,127 km² |
AG-Schlüssel 08335079 Teilversorgung | 08335079 |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen | 14.442 MW |
Höchste zeitgleiche Entnahmelast aus dem vorgelagerten Netz | 14.298 MW |
Datum | 23.01.2023 |
Grundversorgung Strom
Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 2 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt.
Die Grundversorgungspflicht nach § 36 Abs. 2 EnWG im Strom-Netzgebiet der Stadtwerke Stockach im Konzessionsgebiet der Stadt Stockach, in 78333 Stockach, hat die Stadtwerke Stockach GmbH, als Grundversorger (Stockach Kernstadt und Stadtteile).
Netzzugang Strom
Unsere Stromverteilnetze stellen wir allen Netzkunden oder deren Lieferanten nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz
Schutz Ihrer Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten insbesondere, um unsere vertraglichen Pflichten gegenüber dem Lieferanten zuverlässig erfüllen zu können. An dieser Stelle informieren wir Sie über Ihre Rechte aus der DS-GVO, sollten wir Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name und Berufs- oder Funktionsbezeichnungen) als Mitarbeiter, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfe unseres Lieferanten erlangt haben.
Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022
Anlagen zum Lieferantenrahmenvertrag
- Anlage a. Preisblatt Netznutzung (Link auf Preise Stromnetz)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen NAV
- Anlage b Kontaktdatenblatt (elektronisch)
- Anlage c Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage d Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (elektronisch)
- Anlage e Zuordnungsvereinbarung
- Vereinbarung Messstellenbetriebsentgelt (mME u iMS)
Reverse Charge Verfahren, Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und / oder Elektrizität
Verordnungen
Preise Stromnetz
Netznutzungsentgelte
- Netznutzungsentgelte Strom 01.01.2024 für Stockach inkl. Ortsteile (niederspannungsseitig)
- Hinweise zur Preisbildung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Anmerkungen zu Preisblatt Punkt 3. für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Individuelle Netzentgelte Strom § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (Hochlastzeitfenster) ab 01.01.2024
- Netznutzungsentgelte Strom 01.01.2023 für Stockach inkl. Ortsteile (niederspannungsseitig)
- Individuelle Netzentgelte Strom § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (Hochlastzeitfenster) ab 01.01.2023
Preise Mehr- / Mindermengen
Isolation von Freileitungen
Die Stromversorgung erfolgt in den Ortsteilen von Stockach zum Teil über oberirdische Freileitungen. Diese werden über Maste und Dachständer bis ins Haus geführt. Diese Technik entspricht dem aktuellen Stand und der Normung. Zum Schutz gegen zufälliges Berühren, z.B. beim Arbeiten in der Nähe von Freileitungen, und vor Schäden oder Störungen in der Stromversorgung sind die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Isolieren von Niederspannungsfreileitungen
Freileitungen gibt es in blanker und isolierter Ausführung. Isolierte Freileitungen bieten bereits einen ausreichenden Schutz gegen zufälliges Berühren. Bei Niederspannungs-Freileitungen (max. 1.000 Volt) in blanker Ausführung ist ein Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, müssen die blanke Leitung und die Isolatoren mit Schutzschläuchen und spannungsfester Gummimatten isoliert werden. Nur Niederspannungsleitungen bis maximal 1.000 Volt können isoliert werden. Bei Leitungen über 1.000 Volt muss der Schutz durch einen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gewährleistet werden.
Zu Ihrer Sicherheit:
- Die Isolierung blanker Freileitungen darf ausschließlich durch die Stadtwerke Stockach oder einer von ihr beauftragten Fachfirma durchgeführt werden.
- Gegenstände, wie z.B. Gerüstteile, Baumaterialien dürfen nicht an der Isolierung anliegen. Jede Lageänderung der angebrachten Isolierschläuche und Gummimatten ist unzulässig.
- Baukräne müssen so aufgestellt werden, dass die geforderten Sicherheitsabstände (s. DGUV V52) niederspannungsseitig von 1 Meter eingehalten werden. Auch isolierte Freileitungen dürfen grundsätzlich nie mit dem Kranseil oder anderen Kranelementen berührt werden.
- Bei Beschädigungen der Isolierung oder der Leitung sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Störungsdienst Tel. 07771 915522 ist umgehend zu benachrichtigen.
- Der Zugang zum Dachständer bzw. zur Freileitung ist jederzeit sicherzustellen.
Freischneiden von Freileitungen
Als Netzbetreiber müssen wir unserer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und Schäden oder Störungen in der Stromversorgung vorbeugen. Dazu gehört auch der Rückschnitt von Bäumen, um den Mindestabstand zu den Freileitungen einzuhalten. Dieser beträgt 1 Meter bei Niederspannungsleitungen (max. 1.000 Volt). Dabei ist das Wachstum der Bäume zu berücksichtigen, da der Mindestabstand auch bis zum erneuten Rückschnitt gilt.
Unsere Mitarbeiter sind in der vegetationsarmen Zeit von Oktober bis März unterwegs und sprechen die notwendigen Maßnahmen mit den Grundstückseigentümern ab.
Wird der Netzbetreiber an der Wahrnehmung seiner Verkehrssicherungspflicht gehindert und es kommen in diesem Zusammenhang Personen oder Anlagen zu Schaden, hat der Netzbetreiber gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz.
Auftrag Arbeiten am Freileitungsnetzanschluss
Netzanschluss Strom
Wir schließen Sie fachgerecht und sicher an unser Stromnetz an. Richten Sie Ihre Anfrage für die Herstellung eines Netzanschlusses Strom ganz einfach mit dem untenstehenden pdf-Formular an uns. Sie erhalten von uns anschließend ein Kostenangebot und den Netzanschlussvertrag.
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und den Stadtwerken Stockach abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Preisen.
Bei Niederspannungsanschlüssen gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Regelungen der NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen (NAV) der Stadtwerke Stockach.
Für Ihre Baustelle oder sonstige zeitlich befristete Stromversorgung kann ein provisorischer Stromanschluss hergestellt werden (siehe „Ihr Weg zum Netzanschluss“) .
Wichtige Information für den Elektroinstallateur: Im Stromnetz der Stadtwerke Stockach werden ausschließlich Zähler mit 3-Punkt-Befestigung verbaut.