Prämien & Boni

Sparen Sie durch Rabatte und erhalten Sie attraktive Prämien

Liebe Kundin, lieber Kunde,

in unserem AktivBonus-Gutscheinheft für das Jahr 2024 erwarten Sie tolle Kundenprämien und Rabatte. 

Stadtwerke Gutscheine mit AktivBonus-Coupons.
Sammeln, kleben & sparen. Im Laufe des Jahres haben Sie die Möglichkeit, neue AktivBonus-Coupons zu sammeln. Bitte kleben Sie die erforderliche Anzahl an AktivBonus-Coupons auf dem jeweiligen Stadtwerke Gutschein ein. Besuchen Sie unser Kundenzentrum und lösen Sie dort den Stadtwerke Gutschein ein, um Ihre Wunschprämie zu erhalten.

Kooperationspartner Gutscheine ohne AktivBonus-Coupons.
Freuen Sie sich auf weitere Rabatte und Vorteile unserer Kooperationspartner – exklusiv für Kunden der Stadtwerke Stockach! Einfach den Gutschein abtrennen und direkt bei unserem Partner einlösen. Es gelten die Bedingungen des Kooperationspartners. Es erwarten Sie Gutscheine folgender Kooperationspartner:

  • TeleData GmbH
  • Stadtmuseum Stockach
  • Metzgerei Knoll
  • Agip Service Station
  • Pestalozzi bringt Bio
  • Straußenfarm Hegau-Bodensee 

Sie sehen, das Mitmachen lohnt sich! Bei Fragen zum AktivBonus-Programm hilft Ihnen unser Kundenservice-Team gerne weiter. Viel Freude mit dem neuen AktivBonus-Gutscheinheft wünschen Ihre Stadtwerke Stockach.

Wo erhalten Sie die AktivBonus-Gutscheinhefte?
Das AktivBonus-Gutscheinheft erhalten Sie ab sofort im Kundenzentrum der Stadtwerke Stockach, im Freibad Stockach sowie bei unseren Kooperationspartnern. Die Gutscheine der Kooperationspartner sind ausschließlich im Gutscheinheft verfügbar. Gutscheine der Stadtwerke Stockach können Sie auch auf dieser Webseite herunterladen und ausdrucken.

Wie erhalten Sie die AktivBonus-Coupons?
Strom- und Gaskunden der Stadtwerke erhalten automatisch mit der Jahresrechnung erste AktivBonus-Coupons. Zu besonderen Anlässen, wie den Verkaufsoffenen Sonntagen oder dem Schweizer Feiertag, können unsere Kunden weitere AktivBonus-Coupons sammeln.
Und so geht‘s: Vor diesen Anlässen veröffentlichen die Stadtwerke im Mitteilungsblatt „Stockach Informiert“ eine Anzeige mit einem Muster-Coupon. Schneiden Sie den Muster-Coupon aus und tauschen diesen direkt am Veranstaltungstag am Stadtwerke Infostand oder in der Woche danach in unserem Kundenzentrum gegen einen AktivBonus-Coupon. Der erhaltene AktivBonus-Coupon kann dann im AktivBonus-Gutscheinheft eingeklebt werden. Jeder Kunde kann nur einen Muster-Coupon pro Anlass gegen einen AktivBonus-Coupon tauschen.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt am AktivBonus-Programm der Stadtwerke Stockach sind private Personen, die Produkte oder Dienstleistungen der Stadtwerke Stockach in Anspruch nehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadtwerke Stockach.

Die Stadtwerke Stockach behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund falscher Angaben oder Manipula-
tionen von dem AktivBonus-Programm auszuschließen.

Das AktivBonus-Gutscheinheft ist im Kundenzentrum der Stadtwerke Stockach, im Freibad Stockach und bei unseren Kooperationspartnern erhältlich. Der Aktionszeitraum zum Einlösen der Gutscheine aus diesem AktivBonus-Gutscheinheft gilt bis 31.12.2024. Jeder Stadtwerke Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Das Einlösen der Sachprämien ist möglich, solange der Vorrat reicht. Die Barauszahlung der Prämien ist nicht möglich.

Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten dient ausschließlich der Abwicklung des AktivBonus-Programms. Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht in die Datenverarbeitung einwilligen, können wir Ihre Bonusansprüche nicht ermitteln – folglich können Sie nicht am AktivBonus-Programm teilnehmen. Hinweise zum Datenschutz: www.stadtwerke-stockach.de/datenschutz

Viel Freude beim Mitmachen!

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Stromgutschrift für Familiennachwuchs

So erhalten Sie Ihre Prämie „100 kWh Stromgutschrift – Willkommensbonus für Neugeborene“

Unser Baby-Geschenk an Sie: Sie besuchen unser Kundenzentrum und zeigen uns die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Ihr Kind ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr). Sie erhalten die Stromgutschrift über 100 kWh mit Ihrer nächsten Jahresendabrechnung Strom. Diese Prämie ist pro Kind einmal einlösbar.

Der Baby-Bonus ist befristet bis 31.12.2025.

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Aktionen, Prämien, Rabatte, Boni

Teilnahmebedingungen für Aktionen, Prämien, Rabatte, Boni oder sonstige Vergünstigungen der Stadtwerke Stockach GmbH.

Die Teilnahme an Aktionen, Prämien, Rabatten, Boni oder sonstigen Vergünstigungen der Stadtwerke Stockach GmbH (nachfolgend „Kampagne“ genannt) setzt die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen voraus und ist freiwillig und kostenlos. Mit der Teilnahme werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Angebote der Stadtwerke Stockach GmbH sind freibleibend, unverbindlich und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung oder Bekanntgabe geändert oder beendet werden. Einzelne Kampagnen der Stadtwerke Stockach GmbH können nicht miteinander kombiniert werden, es sei denn, dass auf eine Zulässigkeit der Kombination ausdrücklich hingewiesen wird.

Es gilt das Eingangsdatum der Online- oder Faxmeldung sowie das Datum des Eingangsstempels der Stadtwerke Stockach GmbH.

Ergänzend gelten zu diesen Teilnahmebedingungen die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Stadtwerke Stockach GmbH.

Mitarbeiter der Stadtwerke Stockach GmbH sind von der Teilnahme an Aktionen ausgeschlossen.

1. Neukunden-Aktionen

Sieht der vom Kunden gewählte Strom- und/oder Gasliefervertrag eine spezielle Kampagne vor, so richtet sich dessen Gewährung nach diesen Teilnahmebedingungen, sofern nicht im Auftragsformular abweichende Regelungen vereinbart werden.

Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Zustandekommen des Vertrags kein Strom- und/oder Gaskunde der Stadtwerke Stockach GmbH war. Die Belieferung mit Strom und/oder Erdgas erfolgt zu den Bedingungen und Konditionen des jeweiligen Vertrages.

Setzt die Kampagne voraus, dass die Strom- oder Gaslieferung mit einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen wird und wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund beendet, so entfällt der Anspruch auf die Kampagne. Eine bereits gewährte Prämie, ein Bonus oder Rabatt ist in diesem Fall zurückzuzahlen. Der Anspruch auf die Prämie, Bonus, Rabatt etc. bleibt bestehen, sofern der Kunde den Vertrag vorzeitig in Ausübung eines ihm zustehenden Rechts (z.B. Sonderkündigungsrecht) beendet.

Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Auszahlung einer Prämie, Bonus, Rabattes mit der ersten auf den Lieferbeginn folgenden Abrechnung.

2. Kunden werben Kunden

Der dem Neukunden zugeordnete jeweilige Zähler darf vor der Kundenwerbung nicht auf den Werber registriert gewesen sein.

Als Neukunde kann geworben werden, wer in den letzten 6 Monaten vor der Empfehlung im geworbenen Produktbereich (Strom oder Erdgas) kein Kunde der Stadtwerke Stockach GmbH war.

Die Belieferung mit Strom und/oder Erdgas erfolgt zu den Bedingungen und Konditionen des jeweiligen Vertrages. Die Kampagne ist auf das Vertriebsgebiet der Stadtwerke Stockach GmbH beschränkt. Der Werber erhält die Prämie einmalig für jeden neu geworbenen Kunden, unabhängig von der Anzahl der Abnahmestellen und der Energieart (Strom, Erdgas). Jeder Kunde kann mehrere Neukunden werben. Etwaige steuerliche Verpflichtungen hat jeder Werber in eigener Verantwortung zu beachten.

3. Energienahe Dienstleistungen

Kundenrabatte im Rahmen der Erbringung von energienahen Dienstleistungen werden nur gewährt, sofern die Vertragslaufzeit des bestehenden Strom- und/oder Gasliefervertrages noch mindestens 6 Monate beträgt.