Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages

Wir möchten Sie über eine gesetzliche Änderung im Energiewirtschaftsgesetz informieren, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft getreten ist und den Wechsel des Stromlieferanten betrifft. Ziel dieser Neuregelung ist die Vereinfachung des Wechselprozesses, sowie die Stärkung des Wettbewerbs im Strommarkt.
Künftig ist der Lieferantenwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu gewährleisten.

Hier erfahren Sie alles Wissenswertes zur neuen Regelung.  

Fragen und Antworten

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.

Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus anmelden bzw. kündigen. 
Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. 
Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

  • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
  • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

Wir empfehlen Ihnen, sich 14 Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Umzug bei uns zu melden.

Eine verspätete Abmeldung führt dazu, dass Sie weiterhin zahlungspflichtig bleiben, selbst wenn Sie bereits aus der betroffenen Verbrauchsstelle ausgezogen sind.
Bitte teilen Sie uns Ihre Ummeldung frühzeitig mit, um eventuelle Streitigkeiten mit Ihrem Vor-/ oder Nachmieter zu vermeiden.

Die neuen Vorgaben erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, 

  • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. 
  • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.

Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Stromliefervertrages die MaLo-ID.

Wie Sie wissen, wird Ihr Stromverbrauch über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.  

Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet. 

Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.  

Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.

Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben, Ihrer Rechnung oder in Ihrem persönlichen Online-Kundenbereich zu finden.